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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:• Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen• Gesundheitsdienstleistern, z. B. Arztpraxen
Keine Maskenpflicht mehr (für 3 Monate ausgesetzt)• im Handel• bei Veranstaltungen• in der Gastronomie• in öffentlichen Verkehrsmitteln (ACHTUNG: Sonderregelungen in Wien!)
Grüner Pass• Als G-Nachweis gelten ab 23. August (Übergangsphase) nur mehr 3 Impfungen(2 Impfungen + Genesen genügt dann nicht mehr)• Die Mindestabstände zwischen den Impfungen sind aufgehoben• Genesung ist weiter 6 Monate gültig, ersetzt aber keine Impfung mehr
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07.06.2022