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Aber auch dann gilt immer noch: 1 m Mindestabstand von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, und auch an der Maskenpflicht im öffentlichen Bereich ändert sich vorläufig nichts. Wir dürfen uns also wieder mit Verwandten und Freunden treffen, müssen aber trotzdem vorsichtig bleiben.
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28.04.2020