Bezirk Melk - vorerst keine Ausreisebeschränkungen

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Bezirk Melk - vorerst keine Ausreisebeschränkungen

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!


Die 7-Tages-Inzidenz im Bezirk Melk ist am Donnerstag, 8. April 2021 auf 356,8 gefallen, weshalb es für den Bezirk Melk vorerst keine Ausreisebeschränkungen gibt.

Der Bezirk Scheibbs hat aber eine 7-Tages-Inzidenz über 400, so dass für den Bezirk Scheibbs die Hochinzidenzgebietsverordnung erlassen wird, die ab morgen Freitag,
 9. April 2021, gültig ist.

Eine Ausreise aus dem Bezirk Scheibbs ist damit nur unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  • Nachweis eines negativen Antigen-Testergebnisses auf SARS-CoV-2 nicht älter als 48 Stunden
  • Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses nicht älter als 72 Stunden
  • Diesen negativen Tests sind gleichzuhalten: 
  • eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene CoV-2 Infektion oder
  • ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Probenahme. 

Einer ärztlichen Bestätigung über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion gleichgestellt sind:

  • ein Absonderungsbescheid wegen einer COVID-19-Erkrankung (nicht älter als 6 Monate) oder 
  • ein Nachweis über eine bereits erfolgte Erkrankung ausgestellt von der Gesundheitsbehörde. 

Die Verpflichtung zur Vorlage eines solchen Nachweises bei einer behördlichen Kontrolle gilt unter anderem nicht für:

  • Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr 
  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, wenn sie einen von der Schule ausgestellten Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorweisen
  • den Güterverkehr sowie den Betrieb und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Infrastrukturen und den Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Straßendienst, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung
  • Transitpassagiere oder die Durchreise durch das Gebiet ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt


Aufgrund der aktuellen Situation wurden die Testkapazitäten in unserer Region weiter erhöht. Die Öffnungszeiten der einzelnen Teststraßen finden Sie unter folgendem Link: https://notrufnoe.com/testung/

Sollten Sie Hilfe bei der Testanmeldung benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marktgemeinde Petzenkirchen gerne zur Verfügung (Tel.: 07416/52109).

Ich ersuche Sie weiterhin um besondere Vorsicht und Einhaltung der COVID-Sicherheitsbestimmungen, denn wie die Praxis anhand des Bezirkes Scheibs gezeigt hat, kann die 7-Tages-Inzidenz relativ rasch wieder ansteigen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bürgermeisterin

Lisbeth Kern

08.04.2021