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Da im Bezirk Melk (die über sieben aufeinanderfolgende Tage gemittelte) durchschnittliche 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner den Wert von 500 mit 21.10.2021 überschritten hat, wird entsprechend dem Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Hochrisikogebietsverordnung – welche im Wesentlichen Ausreisekontrollen als weitere Maßnahme gegen die Ausbreitung der Pandemie vorsieht – von der Bezirkshauptmannschaft Melk mit 22.10.2021 erlassen.
Diese Hochrisikogebietsverordnung tritt mit Samstag, 23.10.2021, 00.00 Uhr, in Kraft und werden ausreisende Personen schwerpunktmäßig an den Ausfahrtsstraßen des Bezirkes Melk kontrolliert.
Eine Ausreise aus dem Bezirk Melk ist damit nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Alle Personen, welche den Bezirk Melk verlassen, müssen einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorweisen. Als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne der Hochrisikogebietsverordnung gilt:
Die Verpflichtung zur Vorlage eines solchen Nachweises bei einer behördlichen Kontrolle gilt unter anderem nicht für:
Detaillierte Antworten zu den häufigsten Fragen betreffend dem Hochrisikogebiet Bezirk Melk und den damit verbundenen Ausreisekontrollen sind in Form von FAQs abrufbar unter: www.noe.gv.at/ausreisetestungen-melk/
Sämtliche Teststationen in NÖ finden Sie unter:Niederösterreich testet – Notruf Niederösterreich (notrufnoe.com)
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle des Landes: 02752/9025-14300.
22.10.2021