Die wichtigsten Corona-Lockerungen ab 10. Juni 2021

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Zivischutz_10062021

Gastronomie
• 3-G Regel (Selbsttests vor Ort sind weiterhin möglich)
• Innenbereich: maximal 8 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe
• Außenbereich: maximal 16 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe
• keine Masken-Pflicht im Außenbereich
• Sperrstunde: 24:00 Uhr
• 1 Meter Mindestabstand zwischen Besuchergruppen (nicht zwischen den Tischen)
• Konsumationsverbot im Umkreis von 50m um Betriebsstätten


Hotels
• 3-G Regel (Selbsttests vor Ort sind weiterhin möglich)
• Hotelrestaurant: gleiche Regelung wie in der Gastronomie, Angehörige einer
Gästegruppe sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, gleichgestellt.
• 1 Meter Mindestabstand
Zusammenkünfte
• Innenbereich: maximal 8 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder)
• Außenbereich: maximal 16 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder)
• bis 8 Personen (zzgl. minderjähriger Kinder): keine Abstands- und Maskenpflicht


Veranstaltungen
• 3-G Regel
• Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen
Innenbereich: 1.500 Personen (bis zu 75 Prozent der Maximalauslastung)
Außenbereich: 3.000 Personen (bis zu 75 Prozent der Maximalauslastung)
• Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze
Innenbereich: 50 Personen
Außenbereich: 50 Personen
• Keine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien
• 1 Meter Mindestabstand zwischen Besuchergruppen
• Verköstigung ist nur bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt.


Fitness-Studios, Wellness, Freizeitbetriebe
• 3-G Regel
• 1 Meter Mindestabstand (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt)
• 10m²/Kunde
• Sperrstunde: 24:00 Uhr


Handel:
• 1 Meter Mindestabstand (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt)
• 10m²/Kunde

Datei herunterladen (2,36 MB) - .PDF

10.06.2021