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Gastronomie• 3-G Regel (Selbsttests vor Ort sind weiterhin möglich)• Innenbereich: maximal 8 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe• Außenbereich: maximal 16 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe• keine Masken-Pflicht im Außenbereich• Sperrstunde: 24:00 Uhr• 1 Meter Mindestabstand zwischen Besuchergruppen (nicht zwischen den Tischen)• Konsumationsverbot im Umkreis von 50m um Betriebsstätten
Hotels• 3-G Regel (Selbsttests vor Ort sind weiterhin möglich)• Hotelrestaurant: gleiche Regelung wie in der Gastronomie, Angehörige einerGästegruppe sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, gleichgestellt.• 1 Meter MindestabstandZusammenkünfte• Innenbereich: maximal 8 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder)• Außenbereich: maximal 16 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder)• bis 8 Personen (zzgl. minderjähriger Kinder): keine Abstands- und Maskenpflicht
Veranstaltungen• 3-G Regel• Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen mit zugewiesenen SitzplätzenInnenbereich: 1.500 Personen (bis zu 75 Prozent der Maximalauslastung)Außenbereich: 3.000 Personen (bis zu 75 Prozent der Maximalauslastung)• Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen ohne zugewiesene SitzplätzeInnenbereich: 50 PersonenAußenbereich: 50 Personen• Keine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien• 1 Meter Mindestabstand zwischen Besuchergruppen• Verköstigung ist nur bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt.
Fitness-Studios, Wellness, Freizeitbetriebe• 3-G Regel• 1 Meter Mindestabstand (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt)• 10m²/Kunde• Sperrstunde: 24:00 Uhr
Handel:• 1 Meter Mindestabstand (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt)• 10m²/Kunde
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10.06.2021