Die wichtigsten Neuerungen ab 11. Jänner 2022

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Zivilschutz

Quarantäne/Kontaktpersonen
• Keine Unterscheidung mehr zwischen K1 und K2, es gibt nur noch Kontaktpersonen
• Nicht als Kontaktperson gilt, wer 3mal geimpft ist, oder wenn alle Beteiligten FFP2-Masken
   getragen haben
• Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit PCR freitesten


Strengere Schutzmaßnahmen
• FFP2-Maske auch im Freien, wenn der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
    (z. B. Warteschlangen, Fußgängerzonen, Ansammlungen; Ausnahme: engste
    Angehörige wie PartnerIn oder Kinder, oder nur kurzzeitige Unterschreitung)
• Home-Office möglichst als Regel, nicht als Ausnahme
• Grüner Pass für die 2. Impfung gilt nur mehr 6 Monate
• Strengere 2G-Kontrollen bzw. Kontrollpflicht im Handel


Weiter gelten wie bisher z. B.
• Ausgangsbeschränkungen für Personen ohne 2G-Nachweis
• FFP2-Maske in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln,
Gastronomie (außer am Tisch)
• Beschränkungen bei Zusammenkünften und Veranstaltungen
• Sperrstunde 22 Uhr

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10.01.2022