Eintragungsverfahren von Volksbegehren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Volksbegehren

Im Eintragungszeitraum von 22. Juni 2020 bis einschließlich 29. Juni 2020, können folgende Volksbegehren unterschrieben werden:

„Asyl europagerecht umsetzen“
„EURATOM-Ausstieg Österreichs“
„Smoke – JA“
„Smoke – NEIN“
„Klimavolksbegehren“

In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Unterschrift 

  • in einem beliebigen Eintragungslokal in Österreich oder
  • online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren

die Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren zu erklären.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Eintragungsmöglichkeit

Montag, 22. Juni 2020
08:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, 23. Juni 2020
08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 24. Juni 2020
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 25. Juni 2020
08:00 bis 20:00 Uhr
Freitag, 26. Juni 2020
08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 27. Juni 2020
08:00 bis 10:00 Uhr
Sonntag, 28. Juni 2020
geschlossen
Montag, 29. Juni 2020
08:00 bis 16:00 Uhr

22.06.2020