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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Im Eintragungszeitraum von 22. Juni 2020 bis einschließlich 29. Juni 2020, können folgende Volksbegehren unterschrieben werden:
In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Unterschrift
die Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren zu erklären.
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
22.06.2020