Energiekostenausgleich


Für den Erhalt eines Energiekostenausgleiches des Bundes in Höhe von EUR 150,00 auf die nächste Jahres- oder Schlussabrechnung für Strom war die Einsendung eines Energiegutscheines erforderlich. 
Auf www.energiekostenausgleich.gv.at können Sie den Status Ihres Antrages prüfen.
Haben Sie keinen Gutschein erhalten oder diesen verloren, so können Sie noch bis spätestens 31. Oktober 2022 einen anfordern. 

Die Frist für die Einlösung des Gutscheins endet mit 31. Dezember 2022. 

11.10.2022