Heizkostenzuschuss 2023/24

Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Petzenkirchen seit mindestens 6 Monaten, die einen Aufwand für Heizkosten haben, können auf Antrag einen Heizkostenzuschuss gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 11. Mai 2023 in der Höhe von EUR 100,00 pro Heizperiode erhalten, wenn die Förderungsbedingungen (z. B. geringes Haushaltseinkommen, Ausgleichszulagenbezug, ...) gegeben sind.

Aufgrund der anhaltenden Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) wurde auf Antrag der Bürgermeisterin in der Gemeinderatssitzung am 14. September 2023 für die Heizperiode 2023/2024 eine Erhöhung des Heizkostenzuschusses der Marktgemeinde Petzenkirchen auf EUR 150,00 beschlossen.

Für die Heizperiode 2023/2024 können Anträge (Antragsformular, Einkommensnachweise, sonstige Nachweise nach Erfordernis) im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 2. April 2024 eingebracht werden.