Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner
und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen
Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in Höhe von € 140,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt
der NÖ Landesregierung.


Anträge können bis spätestens 30. März 2021 am Gemeindeamt gestellt werden.

Antragsformular und Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinien sind im
Internet unter der Adresse
http://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html
abrufbar.


Antrag_NOe_Heizkostenzuschuss

07.12.2020