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Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitnerund Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligenHeizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in Höhe von € 140,00 zu gewähren.Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amtder NÖ Landesregierung.
Anträge können bis spätestens 30. März 2021 am Gemeindeamt gestellt werden.
Antragsformular und Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinien sind imInternet unter der Adressehttp://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.htmlabrufbar.
Antrag_NOe_Heizkostenzuschuss
07.12.2020