Informationsblatt - WOLF – MELDUNG EINER SICHTUNG UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN

Wie melde ich die Sichtung eines Wolfes?


Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben:


• Wenden Sie sich direkt an eine Jägerin oder einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet).
Ist Ihnen keine Jägerin oder kein Jäger vor Ort bekannt, richten Sie Ihre Meldung an:
• die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich
oder telefonisch) oder
• schicken Sie die Meldung über die Wildtierinfo (siehe QR-Code) an das Land.


Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle (telefonisch über 133)!

Weiter Informationen finden Sie weiter unten!

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07.11.2024