Kindergarten-Nachmittagsbetreuung

Der Beitrag für die Anwesenheit von Kindern im Kindergarten vor 7.00 und nach 13.00 Uhr kann auf schriftlichen Antrag des/der Erziehungsberechtigten (Zahlungspflichtigen) mit Vorlage der erforderlichen Unterlagen der monatliche Beitrag bei Zutreffen folgender Voraussetzungen um 40 % verringert werden. 

1. Mehrkindfamilie

2. Arbeitslos; Sozialhilfebezieher; Kinderbetreuungsgeldbezieher; Pensionist; Präsenzdiener; Zivildiener; Minderjährigkeit

Beide mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt wohnenden Erziehungsberechtigten müssen ein Kriterium erfüllen. 

Besteht zusätzlich zu einer in den Punkten 1 oder 2 genannten Voraussetzungen eine geringe zeitliche Inanspruchnahme von bis zu 5 Stunden pro Monat, so kann der monatliche Beitrag um 70 % verringert werden.