Lockerungen ab 5. März 2022

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Zivilschutzverband informiert

Nachweis
fällt fast überall weg; ist nur noch in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen u. ä . notwendig


FFP2-Maskenpflicht
gilt nur mehr

• in Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkten, Banken u.ä.
• in öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Haltestellen
• in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä.
• in Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr
• an Arbeitsorten in den oben genannten Bereichen bei unmittelbarem Kundenkontakt


Die FFP2-Maske wird aber weiterhin in geschlossenen Räumen empfohlen!

Sperrstunde- fällt weg, Nachtgastronomie darf öffen

Zusammenkünfte- keine Personenbeschränkungen mehr, Konsumation erlaubt

Präventionskonzept und COVID-19-Beauftrage - die Regeln gelten weiter wie bisher

Arbeitsorte - FFP2-Maskenpflicht nur mehr teilweise (analog zur Maskenpflicht für Kunden), 

3G-Nachweis nur mehr in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. ABER: der Arbeitgeber kann
strengere Maßnahmen vorschreiben

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07.03.2022