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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Nachweisfällt fast überall weg; ist nur noch in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen u. ä . notwendig
FFP2-Maskenpflichtgilt nur mehr• in Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkten, Banken u.ä.• in öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Haltestellen• in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä.• in Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr• an Arbeitsorten in den oben genannten Bereichen bei unmittelbarem Kundenkontakt
Die FFP2-Maske wird aber weiterhin in geschlossenen Räumen empfohlen!
Sperrstunde- fällt weg, Nachtgastronomie darf öffen
Zusammenkünfte- keine Personenbeschränkungen mehr, Konsumation erlaubt
Präventionskonzept und COVID-19-Beauftrage - die Regeln gelten weiter wie bisher
Arbeitsorte - FFP2-Maskenpflicht nur mehr teilweise (analog zur Maskenpflicht für Kunden),
3G-Nachweis nur mehr in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. ABER: der Arbeitgeber kannstrengere Maßnahmen vorschreiben
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07.03.2022