Mitteilung des Zivilschutzverbandes

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Neue Regeln ab 24.03.2022

Aktuelle Maßnahmen ab 24. März 2022
gültig voraussichtlich bis 16.04.2022
FFP2-Maskenpflicht wieder in allen öffentlichen „Indoor-Bereichen“
also in geschlossen Räumen:
    in Verkehrsmitteln,
    im gesamten Handel,
    bei körpernahen Dienstleistungen,
    in der Gastronomie (am Weg zum Platz, nicht am Verabreichungsplatz),
    in der Beherbergung,
    in Sportstätten (außer bei der Sportausübung),
    in Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
    an Arbeitsorten,
    in Alten- und Pflegeheimen,
    in Krankenanstalten,
    in Ämtern und bei Behörden

Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern:
    Indoor-Zusammenkünfte mit Fixplätzen: FFP2-Maskenpflicht
    Indoor-Zusammenkünfte ohne Fixplätze: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)

Nachtgastronomie:
    FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)

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25.03.2022