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Aktuelle Maßnahmen ab 24. März 2022gültig voraussichtlich bis 16.04.2022FFP2-Maskenpflicht wieder in allen öffentlichen „Indoor-Bereichen“also in geschlossen Räumen: in Verkehrsmitteln, im gesamten Handel, bei körpernahen Dienstleistungen, in der Gastronomie (am Weg zum Platz, nicht am Verabreichungsplatz), in der Beherbergung, in Sportstätten (außer bei der Sportausübung), in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, an Arbeitsorten, in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenanstalten, in Ämtern und bei BehördenZusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern: Indoor-Zusammenkünfte mit Fixplätzen: FFP2-Maskenpflicht Indoor-Zusammenkünfte ohne Fixplätze: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)Nachtgastronomie: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)
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25.03.2022