NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/24

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Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt. 

Für die Heizperiode 2023/2024 soll somit insgesamt € 225,-- als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden.            

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom  20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

AusgleichszulagenbezieherInnen

BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG

BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.


Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2023_2024.pdf herunterladen (0.11 MB)

Erläuterungen_HKZ_2024_neu.pdf herunterladen (0.02 MB)

NOe_Wohn-_und_Heizkostenzuschuss_Richtlinien_inkl._DSGVO_.pdf herunterladen (0.22 MB)

02.01.2024