Protokoll über die Sitzung

22.10.2009

öffentliche Sitzung

am Donnerstag, den 22. Oktober 2009

im Sitzungssaal der Marktgemeinde Petzenkirchen 
Beginn:  19.00 Uhr
Ende:  19.50 Uhr

Die Einladung erfolgte am 15.10. und 16.10.2009 durch Einladungskurrende. 

Anwesend waren:

Bürgermeisterin: Lisbeth Kern
Vizebürgermeister: Harald Mixa

Die Mitglieder des Gemeinderates:

Gf.GR Josef Nestinger                                    
Gf.GR Anton Höllein                                        
Gf.GR Franz Sperl-Salzmann                         
GR Harald Erber                                              
GR Erich Pils                                                   
GR Gertrude Ehweiner                                   
GR Markus Teufl                                              
GR Herwig Kranzl
GR Marion Holzer
GR Mag. Günther Sidl
GR Ilse Mayr
GR Andreas Sattelberger
GR Andreas Halmetschlager
GR Josef Fasching
GR Manfred Buchberger
 
Entschuldigt waren:
Gf.GR Heidemarie Wolf
GR Josefa Hainitz
 
Außerdem anwesend war:
Herr Manfred Hackl
 
Nicht entschuldigt war:
 
 
VORSITZENDE:  Bürgermeisterin Lisbeth Kern
 
Die Sitzung war beschlussfähig.
Die Sitzung war öffentlich.

Tagesordnung 


1.

 

Genehmigung des Protokolls vom 24.09.2009

2.

 

ARGE Fest- & Veranstaltungshütten Petzenkirchen Bergland

3.

 

Verordnung - Hebesätze für Grundsteuer

4.

 

Förderung - Photovoltaikanlagen

5.

 

Volkstanzgruppe - Ansuchen um Subvention

6.

 

Auftragsvergabe - Natursteinpflasterung - Ybbser Straße

7.

 

Auftragsvergabe - Bepflanzung - Kindergarten

8.

 

Auftragsvergabe - Möbelankauf - Kindergarten

9.

 

Honorarzahlung - DI Baumschlager - Kindergarten

10.

 

Honorarangebot für Brandschutz- und Fluchtwegpläne - Kindergarten

11.

 

Grundsatzbeschluss - Gemeindezentrum mit Nahversorger

12.

 

Bericht der Bürgermeisterin

13.

 

Förderungsansuchen - Anton Haubenberger GmbH
(Dringlichkeitsantrag)



 
Frau Bürgermeister Lisbeth Kern begrüßt die Anwesenden und eröffnet nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 19.00 Uhr die Sitzung.
Vor Eingang in die Tagesordnung verweist die Bürgermeisterin auf 1 Antrag ihrerseits gemäß § 46  Abs. 3 NÖ GO 1973 um Aufnahme in die Tagesordnung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages unter Punkt 13 der Tagesordnung. 

TOP 1: Genehmigung des Protokolls vom 24.09.2009

Die Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung keine Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt.

TOP 2: ARGE Fest- & Veranstaltungshütten Petzenkirchen Bergland 

Wird von der Bürgermeisterin von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 3: Verordnung - Hebesätze für Grundsteuer

Bis einschließlich 2009 wurde der Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages zur Ermittlung der Grundsteuer jährlich gemeinsam mit dem Voranschlag beschlossen und kundgemacht und galt daher durchwegs nur für das jeweilige Haushaltsjahr.
Durch den Entfall des § 73  Abs. 3 lit. a in der 13. Novelle der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-15, ist es erforderlich, um die Rechtssicherheit der Grundsteuereinhebung zu gewährleisten, eine allgemeine Verordnung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer vom Gemeinderat zu erlassen (§ 27 Abs. 1 Grundsteuergesetz 1955 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 FAG 2008).
 
Antrag der Bürgermeisterin:
Der Gemeinderat soll daher folgende Verordnung beschließen:
Gemäß § 27 Bundesgesetz vom 13. Juli 1955 über die Grundsteuer (Grundsteuergesetz 1955), BGBI. Nr. 149/1955 idgF. und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 - FAG 2008, BGBI. I Nr. 103/2007 idgF. wird verordnet:
Für die Berechnung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des Steuermessbetrages wie folgt festgelegt:
1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)  500 v.H.
2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B)  500 v.H.
 
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 4: Förderung - Photovoltaikanlagen

Für die Erzeugung von Strom mit Sonnenenergie werden von Hausbesitzern vermehrt Photovoltaikanlagen gekauft und montiert. Dafür soll wie bereits für Solaranlagen zur Wärmeerzeugung seitens der Marktgemeinde Petzenkirchen eine Förderung in der Höhe von EUR 500,--, rückwirkend ab 1. Januar 2009, gewährt werden.
 
Antrag der Bürgermeisterin:
Seitens der Marktgemeinde Petzenkirchen soll für Photovoltaikanlagen für Liegenschaften im Gemeindegebiet eine Förderung in der Höhe von EUR 500,--, rückwirkend ab 1. Januar 2009, gewährt werden. Voraussetzung für diese Förderung durch die Gemeinde ist die Vorlage einer Rechnung sowie eines Nachweises, dass für die Photovoltaikanlage eine Förderung vom Amt der NÖ Landesregierung gewährt wurde.
 
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 5: Volkstanzgruppe - Ansuchen um Subvention

Von der Volkstanzgruppe Petzenkirchen Bergland liegt ein Ansuchen vom
5. Oktober 2009 vor, worin die Marktgemeinde um finanzielle Unterstützung für den Ankauf neuer Trachten gebeten wird. Die Ausgaben belaufen sich auf ca.
EUR 2.000,--. Seitens der Gemeinde Bergland wurde ein Zuschuss von EUR 500,-- zugesagt.
 
 
Antrag der Bürgermeisterin:
Der Volkstanzgruppe Petzenkirchen Bergland soll für den Ankauf neuer Trachten ein Zuschuss in Höhe von EUR 500,-- gewährt werden.
 
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig 

TOP 6: Auftragsvergabe - Natursteinpflasterung - Ybbser Straße

Wird von der Bürgermeisterin von der Tagesordnung abgesetzt. 

TOP 7: Auftragsvergabe - Bepflanzung - Kindergarten

Durch die flächenmäßige Erweiterung des Gartens im Kindergarten soll dieser auch entsprechend bepflanzt werden. Hierzu liegt seitens der Baumschule Mayrhofer-Haller aus Mühling ein Angebot vom 7. Oktober 2009 in der Höhe von EUR  2.396,-- (exkl. 10 % USt.) vor.
 
Antrag der Bürgermeisterin:
Die Bepflanzung soll von der Baumschule Mayrhofer-Haller zum Angebotspreis von
EUR 2.396,-- (exkl. 10 % USt.) durchgeführt werden.
 
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 8: Auftragsvergabe - Möbelankauf - Kindergarten 

Für die 1. und 2. Gruppe des Landeskindergartens ist der Ankauf von Möbeln erforderlich. Dazu wurde von der Firma Alpenkid, Möbeltischlerei Resch GmbH, 4160 Aigen-Schlägl, die bereits die 3. Gruppe ausgestattet hat, ein Angebot eingeholt.
 
Antrag der Bürgermeisterin:
Die Möbel für die 1. und 2. Gruppe des Landeskindergartens Petzenkirchen sollen von der Firma Alpenkid, Möbeltischlerei Resch GmbH, 4160 Aigen-Schlägl, laut Angebot Nr. 90558 vom 24. September 2009 zum Preis von EUR 23.341,76 (exkl.
20 % USt.) gekauft werden.
 
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig 

TOP 9: Honorarzahlung - DI Baumschlager - Kindergarten

DI Baumschlager hat für Planungs- und Überwachungsleistungen am Kindergarten eine Schlussrechnung vorgelegt. Diese wurde laut Gemeinderatsbeschluss vom 24. September 2009 beeinsprucht. Die geforderten Korrekturen wurden von Herrn DI Baumschlager nicht akzeptiert, jedoch bietet er einen Sondernachlass von 25 % an.
 
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Die Schlussrechnung RE-IB-IX.02-09 vom 14. September 2009 des Herrn DI Baumschlager, 3252 Petzenkirchen, soll nach Abzug eines Sondernachlasses von 25 % bezahlt werden. Der anweisbare Betrag beträgt somit EUR 5.902,60 (inkl. 20 % USt.).
 
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig 

TOP 10: Honorarangebot für Brandschutz- und Fluchtwegpläne - Kindergarten 

Nach Fertigstellung des Kindergartenzubaues ist es laut Bauverhandlungs-niederschrift vom 26. Februar 2008, Zahl: BA-14/2008-BW, notwendig, mit der Fertigstellungsanzeige auch einen Brandschutz- und Fluchtwegeplan der Baubehörde vorzulegen. Von Herrn DI Martin Baumschlager,3252 Petzenkirchen, liegt hierzu ein Honorarangebot vom 11. Oktober 2009 in Höhe von EUR 1.064,00 (exkl. 20 % USt.) vor.
 
Antrag der Bürgermeisterin:
Mit der Erstellung des Brandschutz- und Fluchtwegeplanes soll Herr DI Martin Baumschlager, 3252 Petzenkirchen, laut Honorarangebot vom 11. Oktober 2009, im Ausmaß von höchstens 19 Stunden zu EUR 56,--, das sind gesamt EUR 1.064,00 (exkl. 20 % USt.), abzüglich 2 % Skonto innerhalb von 14 Tagen, beauftragt werden.
 
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig 

TOP 11: Grundsatzbeschluss - Gemeindezentrum mit Nahversorger 

Durch die zu erwartende Pensionierung unseres Nahversorgers im Jahr 2011 wurde mit der Firma Kienast, Nah & Frisch, über den Betrieb eines Lebensmittelmarktes in Petzenkirchen gesprochen. Dabei wurde uns der Betrieb eines Marktes mit einer Fläche von ca. 250 m² auf die Dauer von mindestens 20 Jahren zugesichert.
Als mögliche Standorte stehen das Gebäude Wiener Straße 43 (Haubenberger) sowie die Grundstücke 171/2 und 171/3 (Rauner) zur Verfügung. Die Standortbewertung des unabhängigen Architekten Fuchsberger ergab, dass das Gebäude Wiener Straße 43 dafür nicht geeignet ist. Die Grundstücke 171/2 und 171/3 wurden als Idealfall bewertet.
Mit diesem Projekt ergibt sich die Möglichkeit, ein bedarfsgerechtes Gemeindezentrum und Wohnungen zu errichten.
 
Antrag der Bürgermeisterin: 
Es soll der Grundsatzbeschluss gefasst werden, auf den Grundstücken 171/2 und 171/3, KG Petzenkirchen, ein Gebäude für einen Nahversorger mit  Gemeindezentrum und Wohnungen zu errichten.
 
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:
1 Stimmen dafür (SPÖ-Fraktion)
6 Stimmen dagegen (ÖVP-Fraktion) 

TOP 12: Bericht der Bürgermeisterin 

·     Seitens der EVN ist die Errichtung einer Erdgas-Hochdruckleitung geplant. Diese soll bei Kendl die Erlauf queren und anschließend über den Pollnberg und Fohra in Richtung Wechling führen. Die Einsicht in das Projekt sowie die Abgabe einer Stellungnahme ist bis 2. November 2009 möglich.
·     Von der ÖBB ist ein Schreiben vom 16. Oktober 2009 eingelangt, worin festgestellt wird, dass im Fahrplan 2010 für die Strecke Pöchlarn - Kienberg/Gaming keine Reduktion des Beförderungsangebotes erfolgt. 

TOP 13: Förderungsansuchen - Anton Haubenberger GmbH 

Mit Schreiben vom 22. Oktober 2009 ersucht die Firma Anton Haubenberger GmbH, 3252 Petzenkirchen, um finanzielle Förderung des Christkindlmarktes von 5. bis
8. Dezember 2009 am Gelände des Haubiversums. Es werden von der Firma Haubenberger 20 Veranstaltungshütten gemietet. Die Miete für die Hütten beträgt EUR 7.000,-- (exkl. 20 % USt.). Es werden 35 Aussteller aus der Region erwartet.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Der Firma Anton Haubenberger GmbH, 3252 Petzenkirchen, soll für die Abhaltung eines Christkindlmarktes von 5. bis 8. Dezember 2009 eine Förderung in Höhe von EUR 700,-- gewährt werden.
 
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
Frau Bürgermeister Lisbeth Kern dankt den Damen und Herren des Gemeinderates für die Mitarbeit und schließt um 19.50 Uhr die Sitzung.