Protokoll über die Sitzung

10.12.2008

ÖFFENTLICHE SITZUNG


am Mittwoch, den 10. Dezember 2008

im Sitzungssaal der Marktgemeinde Petzenkirchen

Beginn:  19.00 Uhr
Ende: 19.50 Uhr

Die Einladung erfolgte am 02.12., 03.12. und 04.12.2008 durch Einladungskurrende.

Anwesend waren:

Bürgermeisterin: Lisbeth Kern
Vizebürgermeister: Harald Mixa


Die Mitglieder des Gemeinderates:

Gf.GR Josef Nestinger 
Gf.GR Anton Höllein 
Gf.GR Franz Sperl-Salzmann 
GR Ilse Mayr 
GR Harald Erber 
GR Erich Pils 
GR Gertrude Ehweiner 
GR Herwig Kranzl 
GR Markus Teufl 
GR Marion Holzer
GR Josefa Hainitz
GR Andreas Sattelberger
GR Andreas Halmetschlager
GR Josef Fasching
GR Manfred Buchberger

Entschuldigt war: 

Gf.GR Heidemarie Wolf
GR Josef Zeilinger

Außerdem anwesend waren:

Herr Manfred Hackl

Nicht entschuldigt waren:

VORSITZENDE:  Bürgermeisterin Lisbeth Kern

Die Sitzung war beschlussfähig.  Die Sitzung war öffentlich.

Tagesordnung

1. Genehmigung des Protokolls vom 08.09.2008
2. Bericht des Prüfungsausschusses
3. Bericht Gebarungseinschau - NÖ Landesregierung
4. Ansuchen um Bedarfszuweisung und Gemeindewegedotation
5. Steuer- und Abgabensätze 2009
6. Subventionen 2009
7. 1. Nachtragsvoranschlag 2008
8. Voranschlag 2009 und mittelfristiger Finanzplan 2009 - 2012
9. Weihnachtsaktion 2008
10. Verordnung - Änderung - Aufschließungsabgabe
11. Verordnung - Änderung - Kanalabgabenordnung
12. Verordnung - Änderung - Hundeabgabe
13. Mietvertrag - Bergmann-Platz 2
14. Kostenersatz - künstliche Befruchtung
15. Subvention - Rotes Kreuz Ybbs
16. Grundsatzbeschluss - Radlandprojekt
17. ABA - Explosionsschutz - Umrüstungsmaßnahmen
18. Auftragsvergabe - Kindergarten-Einrichtung - Nachtrag
19. Bericht der Bürgermeisterin
20. Auftragsvergabe - Kindergarten - Schlosserarbeiten (Dringlichkeitsantrag)
21. Auftragsvergabe - Kindergarten - Feinabstimmung (Dringlichkeitsantrag)
22. Auftragsvergabe - Kindergarten - Trennwände für WC (Dringlichkeitsantrag)


Frau Bürgermeister Lisbeth Kern begrüßt die Anwesenden und eröffnet nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 19.00 Uhr die Sitzung.

Vor Eingang in die Tagesordnung verweist die Bürgermeisterin auf 3 Anträge ihrerseits gemäß § 46  Abs. 3 NÖ GO 1973 um Aufnahme in die Tagesordnung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme der Dringlichkeitsanträge unter den Punkten 20, 21 und 22 der Tagesordnung.

TOP 1:  Genehmigung des Protokolls vom 08.09.2008

Die Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung keine Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 2:  Bericht des Prüfungsausschusses

Die Vorsitzende erteilt der Obfrau des Prüfungsausschusses, Frau Gemeinderat Josefa Hainitz, das Wort.
Die Obfrau bringt dem Gemeinderat den schriftlichen Bericht über das Ergebnis der letzten unvermuteten Prüfung vom 03.12.2008 zur Kenntnis.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis.

TOP 3:  Bericht Gebarungseinschau - NÖ Landesregierung

Seitens der NÖ Landesregierung wurde im September 2008 gemäß § 89 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) eine Gebarungseinschau durchgeführt. Die Bürgermeisterin bringt dem Gemeinderat das Schreiben der NÖ Landesregierung vom 3. Oktober 2008, GZ: IVW3-A-3153101/004-2008, über das Ergebnis der durchgeführten Gebarungseinschau vollinhaltlich zur Kenntnis.

Antrag der Bürgermeisterin: 
Der Gemeinderat möge den Bericht zur Kenntnis nehmen.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 4:  Ansuchen um Bedarfszuweisung und Gemeindewegedotation

Zur Finanzierung des außerordentlichen Vorhabens „Straßenbau“ soll an das Amt der NÖ Landesregierung ein Ersuchen um Gewährung einer Beihilfe aus den Mitteln der Bedarfszuweisung gestellt werden.
Weiters soll ein Ansuchen um Gemeindewegedotation gestellt werden.

Antrag der Bürgermeisterin:  
Ansuchen um Gewährung einer Beihilfe aus den Mitteln der Bedarfszuweisung und um Gemeindewegedotation beim Amt der NÖ Landesregierung.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen
Abstimmungsergebnis:   einstimmig

TOP 5:  Steuer- und Abgabensätze 2009

Die Steuer- und Abgabensätze des Jahres 2009 sollen in gleicher Höhe wie für das Jahr 2008 festgesetzt werden - mit Ausnahme der Aufschließungsabgabe, der Kanalabgabenordnung und der Hundeabgabe, welche in heutiger Sitzung  unter TOP 10 bis TOP 12 beschlossen werden.

Antrag der Bürgermeisterin:  
Festsetzung der Steuer- und Abgabensätze für 2009 wie für das vergangene Jahr 2008.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 6:  Subventionen 2009

Von nachstehenden Vereinen liegen Subventionsansuchen vor:
Kirchenchor, Evangelische Kirche Melk-Scheibbs, Österr. Kameradschaftsbund, röm. kath. Pfarrkirche, Pensionistenverband, Seniorenbund, Marktmusikkapelle, Sportverein Volksbank Haubi´s Petzenkirchen Bergland und Fremdenverkehrs- und Verschönerungsverein.
Folgende im Voranschlag 2009 vorgesehenen Subventionen sollen genehmigt werden:

Kirchenchor € 280,--
Evangelische Kirche Melk-Scheibbs € 110,--
Österreichischer Kameradschaftsbund € 210,--
Röm.kath. Pfarrkirche Erlassung der Lustbarkeitsabgabe (Pfarrkränzchen, 25. Oktober 2008) € 161,--
Pensionistenverband € 260,--
Seniorenbund € 80,--
Marktmusikkapelle € 700,--
SV Volksbank Haubi´s Petzenkirchen Bergland € 3.500,--
Fremdenverkehrs- und Verschönerungsverein € 350,--
Landjugend Petzenkirchen Bergland Erlassung der Lustbarkeitsabgabe - Theater nach Anfall

Antrag der Bürgermeisterin:
Der Gemeinderat möge den oben angeführten Subventionen zustimmen.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 7:  1. Nachtragsvoranschlag 2008

Der 1. Nachtragsvoranschlag 2008 lag in der Zeit von 17. November bis
1. Dezember 2008 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wurden keine Erinnerungen eingebracht.
Der ordentliche Haushalt weist Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von zusätzlich € 341.500,--, insgesamt € 2.269.400,--, auf.
Im außerordentlichen Haushalt werden Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von
€ 1.539.900,-- (vorher € 894.000,--) veranschlagt.

Antrag der Bürgermeisterin:  
Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2008 beschließen.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 8:  Voranschlag 2009 und mittelfristiger Finanzplan 2009 - 2012

Der Voranschlag 2009 lag in der Zeit von 17. November bis 1. Dezember 2008 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wurden keine Erinnerungen eingebracht. Im ordentlichen Haushalt wird eine Einnahmen- und Ausgabensumme von € 1.992.000,-- veranschlagt. Als Zuführung an den außerordentlichen Haushalt ist ein Betrag von € 265.700,-- vorgesehen.
Der außerordentliche Haushalt weist eine Einnahmen- und Ausgabensumme in Höhe von  € 376.600,-- aus.
Weiters erläutert Bürgermeisterin Lisbeth Kern dem Gemeinderat den mittelfristigen Finanzplan 2009 bis 2012.

Antrag der Bürgermeisterin:  
Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf des Voranschlages für 2009 sowie den mittelfristigen Finanzplan 2009 bis 2012 beschließen.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 9:  Weihnachtsaktion 2008

Personen mit geringem Einkommen und kinderreichen Familien sollen anlässlich des Weihnachtsfestes 2008 Warengutscheine im Wert von je € 20,-- zur Verfügung gestellt werden. Diese Gutscheine sind ausschließlich bei den Gewerbebetrieben in Petzenkirchen einzulösen. (Beilage A).

Antrag der Bürgermeisterin: 
Genehmigung der Warengutscheine in Höhe von € 20,-- laut beiliegender Liste.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 10:  Verordnung - Änderung - Aufschließungsabgabe

Nach Durchrechnung der Kosten für die Berechnung des Einheitssatzes für die Aufschließungsabgabe muss dieser entsprechend geändert werden. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig, die Verordnung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2000 über die Festlegung des Einheitssatzes für die Berechnung der Aufschließungsabgabe gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 1996,
LGBl. 8200 in der derzeit geltenden Fassung, wie folgt zu ändern:
§ 1
Der Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe wird
mit   € 315,--  festgelegt.
§ 2
Diese Verordnung tritt gemäß § 59 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der derzeit geltenden Fassung, nach erfolgter Kundmachung am 1. Jänner 2009
in Kraft. (Beilage B).

Antrag der Bürgermeisterin: 
Der Gemeinderat möge der Änderung der Aufschließungsabgabe auf € 315,-- und der oben angeführten Verordnung zustimmen.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 11:  Verordnung - Änderung - Kanalabgabenordnung

Die Kanalabgabenordnung soll ebenfalls entsprechend angepasst werden.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Petzenkirchen beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des NÖ Kanalgesetzes 1977, LGBl. 8230 in der derzeit geltenden Fassung, folgende Kanalabgabenordnung:

§ 1
A. Einmündungsabgabe für den Anschluss an einen öffentlichen SCHMUTZWASSERKANAL
(1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die
Einmündung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 NÖ Kanalgesetz 1977 mit 3,125 % der auf einen Längenmeter entfallenden
Baukosten (€ 352,12), das ist mit € 11,00, festgesetzt.
(2) Gemäß § 6 Abs. 2 NÖ Kanalgesetz 1977 wird für die Ermittlung des
Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von € 4,389.118,61 und eine
Gesamtlänge des Schmutzwasserkanals von 12.465 lfm zugrunde gelegt.

B. Einmündungsabgabe für den Anschluss an einen öffentlichen REGENWASSERKANAL
(1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die
Einmündung in den öffentlichen Regenwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 NÖ Kanalgesetz 1977 mit 2,005 % der auf einen  Längenmeter entfallenden
Baukosten (€ 169,70) das ist mit € 3,40, festgesetzt.
(2) Gemäß § 6 Abs. 2 NÖ Kanalgesetz 1977 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von € 1,019.228,01 und eine Gesamtlänge des Regenwasserkanals von 6.006 lfm zugrunde gelegt.

§ 2
E r g ä n z u n g s a b g a b e n
Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe ist in gleicher Höhe für die Berechnung der Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe anzuwenden.

§ 3
S o n d e r a b g a b e n
Ergibt sich aus § 4 NÖ Kanalgesetz 1977 die Verpflichtung zur Entrichtung einer Sonderabgabe, ist diese Abgabe mit Abgabenbescheid vorzuschreiben. Sie darf den durch die besondere Inanspruchnahme erhöhten Bauaufwand nicht übersteigen.

§ 4
V o r a u s z a h l u n g e n
Gemäß § 3a NÖ Kanalgesetz 1977 sind Vorauszahlungen auf die gemäß § 2 zu
entrichtende Kanaleinmündungsabgabe in der Höhe von 80 %, der gemäß § 3 NÖ Kanalgesetz 1977 ermittelten Kanaleinmündungsabgabe zu erheben.

§ 5
K a n a l b e n ü t z u n g s g e b ü h r e n
für den Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem)
(1) Die Kanalbenützungsgebühren sind nach den Bestimmungen des § 5 NÖ
Kanalgesetz 1977 zu berechnen.
(2) Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) wird der Einheitssatz
a) beim Schmutzwasserkanal mit €  1,74 /m² festgesetzt.
b) beim Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem)
    für die Einleitung des Regenwassers gelangt ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung
(3) Zur Berechnung der schmutzfrachtbezogenen Anteile wird der spezifische  
      Jahresaufwand mit € 22,89 festgesetzt.

§ 6
Z a h l u n g s t e r m i n e
Die Kanalbenützungsgebühren sind im vorhinein in vierteljährlichen Teilzahlungen und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November auf das Konto des Gemeindeverbandes für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Melk in 3240 Mank, Wieselburger Straße 2, Kontonummer 315 bei der
Raiffeisenbank Pöchlarn, BLZ: 32651, zugunsten der Marktgemeinde Petzenkirchen zu entrichten.

§ 7
E r m i t t l u n g   d e r B e r e c h n u n g s g r u n d l a g e n
Zwecks Ermittlung der für die Gebührenbemessung maßgeblichen Umstände haben die anschlusspflichtigen Grundeigentümer die von der Gemeinde hiefür aufgelegten Fragebögen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung ausgefüllt bei der
Gemeinde abzugeben. Allenfalls werden die Berechnungsgrundlagen durch Gemeindeorgane (Kommission) unter Mitwirkung der betreffenden Grundstücks-eigentümer ermittelt.

§ 8
U m s a t z s t e u e r
Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren nach dieser Kanalabgabenordnung gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer aufgrund des Umsatzsteuergesetztes 1994, in der jeweils geltenden Fassung, zur Verrechnung.

§ 9
S c h l u s s b e s t i m m u n g e n
(1) Diese Kanalabgabenordnung tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt (§ 11 NÖ Kanalgesetz 1977).
(2) Auf Abgabentatbestände für Kanaleinmündungsabgaben, Ergänzungsabgaben und Sonderabgaben sowie für Kanalbenützungsgebühren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, sind die bis dahin geltenden
Abgaben- und Gebührensätze anzuwenden.

Antrag der Bürgermeisterin: 
Der Gemeinderat möge der Änderung der Kanalabgabenordnung zustimmen.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 12:  Verordnung - Änderung - Hundeabgabe

Die Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe ist seit 1. Oktober 1983 gültig und soll angepasst werden.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Petzenkirchen beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung, für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:
1. für Nutzhunde jährlich €  6,54 pro Hund
2. für alle übrigen Hunde € 15,00 pro Hund
Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen eines Monates nach dem Tag der Rechtswirksamkeit der gegenständlichen Verordnung und für die folgenden Jahre jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.
Die Verordnung tritt mit dem Monatsersten, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt, in Kraft.

Antrag der Bürgermeisterin:
Der Abänderung der Verordnung möge vom Gemeinderat zugestimmt werden.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 13:   Mietvertrag - Bergmann-Platz 2

Herr Hörmann von der Fa. Johnson Diversey Austria Trading GmbH, Guglgasse 7-9, 1030 Wien, ist an die Marktgemeinde Petzenkirchen mit dem Ersuchen um Vermietung eines Raumes für Lagerzwecke im Gebäude Bergmann-Platz 2, 3252 Petzenkirchen, herangetreten.
Durch den Eingang neben dem ehemaligen Post-Haupteingangstor ist ein geschlossener Bereich mit ca. 27 m² vorhanden.

Antrag der Bürgermeisterin:  
Es soll mit der Johnson Diversey Austria Trading GmbH ein Mietvertrag für den beschriebenen Gebäudeteil ab 1. Oktober 2008 mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Für das Jahr 2008 soll ein monatlicher Mietzins von € 108,33 (exkl. 20 % USt.) festgesetzt werden. Diese Beträge sollen jährlich ab 1. Jänner an den VPI 2005 vom Oktober des laufenden Jahres angepasst werden. Anfallende Gebühren des Vertrages sollen vom Mieter getragen werden.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 14:  Kostenersatz - künstliche Befruchtung

Der Kostenersatz für künstliche Befruchtung bei Tieren wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 22. Mai 1975 mit öS 100,-- (€ 7,27) festgesetzt.
Der Kostenersatz seitens der Marktgemeinde soll auf € 12,-- erhöht werden.

Antrag der Bürgermeisterin: 
Der Gemeinderat möge der Erhöhung des Kostenersatzes für künstliche Befruchtung auf € 12,-- ab 1. Jänner 2009 zustimmen.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 15:  Subvention - Rotes Kreuz Ybbs

In einem Schreiben vom 2. Dezember 2008 hat die Bezirksstelle Ybbs des Roten Kreuzes die aktuelle Finanzsituation des Rettungswesens dargestellt und die Gemeinden für den erwarteten Fehlbetrag um finanzielle Unterstützung ersucht.
Zur vorläufigen Abgangsdeckung wäre der Betrag von € 36.552,50 notwendig. Die 6 beteiligten Gemeinden hätten pro Einwohner € 2,50 zu bezahlen.

Antrag der Bürgermeisterin: 
Der Bezirksstelle des Roten Kreuzes Ybbs soll zur Abgangsdeckung 2008 ein Betrag von € 2,50 pro Einwohner, das sind gesamt € 3.240,00, überwiesen werden.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 16:  Grundsatzbeschluss - Radlandprojekt

Die Schaffung sicherer Radverbindungen aus Petzenkirchen und Bergland zu den Sport- und Freizeitzentren in Wieselburg und Petzenkirchen sowie zu den Einkaufsmöglichkeiten in Petzenkirchen und Wieselburg soll im Rahmen des Projektes „Radland Bergland Petzenkirchen“ umgesetzt werden. Die Gesamtkosten wurden vom Regionalmanagement Mostviertel mit € 90.324,17 (inkl. 20 % USt.) kalkuliert. Die Kostenaufteilung ist wie folgt vorgesehen: 50 % NÖ Landesförderung, 25 % Petzenkirchen, 25 % Bergland.

Antrag der Bürgermeisterin:  
Dem Projekt „Radland Bergland Petzenkirchen“ möge zugestimmt und die Kosten im Ausmaß von 25 % der Gesamtkosten, das sind € 22.581,04 (inkl. 20 % USt.), übernommen werden.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 17:  ABA - Explosionsschutz - Umrüstungsmaßnahmen

Aus Betriebssicherheitsgründen wurde vom Gemeindeabwasserverband Wieselburg die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für die Pumpstationen beauftragt.
In unserer Gemeinde werden insgesamt 4 Pumpstationen betrieben die entsprechend umgerüstet werden müssten. Seitens der Firma Schubert Elektroanlagen GmbH liegt hierfür ein Angebot in Höhe von € 29.925,80 (exkl. USt.) vor. Seitens des Landes NÖ wird für die Umrüstung eine 20 % Förderung zu erwarten sein.

Antrag der Bürgermeisterin:  
Die erforderlichen Maßnahmen sollen von der Firma Schubert Elektroanlagen GmbH zum Preis von € 29.925,80 (exkl. USt.) gesetzt werden.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 18:  Auftragsvergabe - Kindergarten-Einrichtung - Nachtrag

In der Sitzung des Gemeinderates vom 18. Juni 2008 wurde die Firma Alpenkid mit Kindergarteneinrichtung in Höhe von € 24.160,-- beauftragt. Für den Bewegungsraum und den Abstellraum sind noch Einrichtungen in Höhe von
€ 4.663,96 (exkl. USt.) erforderlich.

Antrag der Bürgermeisterin:  
Die Firma Alpenkid Kindermöbel-Resch GmbH, 4160 Aigen, soll mit der restlichen Kindergarteneinrichtung in Höhe von € 4.663,96 (exkl. USt.) beauftragt werden.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

Die Bürgermeisterin zieht die Punkte 20, 21 und 22 vor.

TOP 20:  Auftragsvergabe - Kindergarten - Schlosserarbeiten

Im Bewegungsraum des Kindergartens sind Schlosserarbeiten erforderlich.

Antrag der Bürgermeisterin:  
Die Firma Metallbau Franz Wagner, Weinzierlberg 7, 3252 Bergland, soll mit den Arbeiten laut Angebot Nr. 55 vom 1. Dezember 2008 in Höhe von € 618,36 (exkl. 20 % USt.) beauftragt werden.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 21:  Auftragsvergabe - Kindergarten - Feinabstimmung

Von DI Martin Baumschlager liegt ein Angebot über die Feinabstimmung des Büros, des Therapieraumes und der Kindergarteneinrichtung vor.

Antrag der Bürgermeisterin:  
DI Martin Baumschlager, Pollnbergstraße 8, 3252 Petzenkirchen, soll mit der Feinabstimmung laut Angebot HON.A-IB-XII.01/08 vom 2. Dezember 2008 in Höhe von € 1.512,-- beauftragt werden.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 22:  Auftragsvergabe - Kindergarten - Trennwände für WC

Betreffend WC-Trennwände wurden von 4 Firmen Angebote eingeholt. Die beste Lösung wurde von der Firma Marat Consulting Company angeboten.

Antrag der Bürgermeisterin:  
Der Auftrag soll an die Firma Marat Consulting Company, DI Bernhard M. Maurer, 9631 Rattendorf 44, laut Angebot Nr. 3398/08 vom 5. Dezember 2008 in Höhe von € 2.183,-- (exkl. 20 % USt.) vergeben werden.
Die Montage soll von der Firma Breier GmbH, Wiener Straße 42, 3380 Pöchlarn, zum Preis von ca. € 350,-- (exkl. 20 % USt.) durchgeführt werden.

Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 19:  Bericht der Bürgermeisterin

• Vom Amt der NÖ Landesregierung wurde schriftlich mitgeteilt, dass die Stellungnahme der Marktgemeinde Petzenkirchen zur 6. Novelle zum NÖ Landesstraßenverzeichnis nicht zu berücksichtigen ist.
• Am 1. August 2009 wird vom ORF NÖ eine Radio 4/4-Sendung aus dem  Haubiversum in Petzenkirchen gesendet. Die Kosten sind mit ca. € 4.500,-- angesetzt. Die Firma Anton Haubenberger GmbH übernimmt davon € 3.000,--.
• Die Mutterberatung wird nach Fertigstellung der erforderlichen Räumlichkeiten in den Landeskindergarten Petzenkirchen verlegt.
• Für den Abbruch der Liegenschaft Ybbser Straße 6 wurde beim Amt der NÖ Landesregierung um Förderung angesucht. Mit Schreiben von LH Pröll wurde eine Förderung in Höhe von € 11.450,-- zugesagt.
• Im Bewegungsraum unseres Kindergartens könnte eine Wandverkleidung mit der Möglichkeit der Montage von verschiedenen Geräten errichtet werden. DI Baumschlager wird einen Entwurf erstellen. Sein Arbeitsaufwand wird ca. 4 Stunden betragen.

Frau Bürgermeister Lisbeth Kern dankt den Damen und Herren des Gemeinderates für die Mitarbeit, wünscht ein frohes Weihnachtsfest sowie alles Gute im neuen Jahr und schließt um 19.50 Uhr die Sitzung.