Protokoll über die Sitzung

27.05.2010

ÖFFENTLICHE SITZUNG

am Donnerstag, den 27. Mai 2010

im Sitzungssaal der Marktgemeinde Petzenkirchen
 
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 19.30 Uhr

Die Einladung erfolgte am 20.05. und 21.05.2010 durch Einladungskurrende.

Anwesend waren:

Bürgermeisterin: Lisbeth Kern
Vizebürgermeister: Harald Mixa

Die Mitglieder des Gemeinderates:
 
Gf.GR Josef Nestinger
Gf.GR Heidemarie Wolf
Gf.GR Ilse Mayr
Gf.GR Anton Höllein
GR Harald Erber
GR Erich Pils
GR Gertrude Ehweiner
GR Herwig Kranzl
GR Marion Holzer
GR Mag. Günther Sidl
GR Rene Irk
GR Andreas Sattelberger
GR Josef Fasching
GR Manfred Buchberger
GR Daniel Handlhofer
 
Entschuldigt waren:
GR Markus Teufl
GR Franz Sperl-Salzmann
 
Außerdem anwesend war:
Herr Manfred Hackl
 
Nicht entschuldigt war: --- 

VORSITZENDE:

Bürgermeisterin Lisbeth Kern
 
Die Sitzung war beschlussfähig.
Die Sitzung war öffentlich.

Tagesordnung

1. Angelobung GR Daniel Handlhofer
2. Ergänzungswahl
3. Genehmigung des Protokolls vom 28.01.2010
4. Bericht des Prüfungsausschusses
5. Annahme Förderungsvertrag WVA BA 06
6. Entwidmung öffentliches Gut - Rauner, Spielplatz
7. Übernahme ins öffentliche Gut - Rauner, Spielplatz
8. Projekt - Leihradl-nextbike - Fahrradverleihsystem
9. Kostenübernahme - Sachverständigenhonorar - Umfahrung
10. Umfahrung Wieselburg - Berufung
11. Subvention - Credo
12. Antrag - Gemeindegrenzänderung - Gemeinde Bergland
13. Lehrlingsförderung
14. Projekt Nahversorger / Gemeindezentrum
15. Kostenübernahme Pensionistenausflug
16. Bericht der Bürgermeisterin
17. Sanierung - Kanaleinlaufschächte (Dringlichkeitsantrag)
 
 
Frau Bürgermeister Lisbeth Kern begrüßt die Anwesenden und eröffnet nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 19.00 Uhr die Sitzung.
 
Vor Eingang in die Tagesordnung verweist die Bürgermeisterin auf 1 Antrag ihrerseits gemäß § 46  Abs. 3 NÖ GO 1973 um Aufnahme in die Tagesordnung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages unter Punkt 17 der Tagesordnung.

TOP 1:  Angelobung GR Daniel Handlhofer

Durch den Mandatsverzicht von GR Reinhard Kämpf wurde auf Vorschlag des zustellungsbevollmächtigten Vertreters der FPÖ Herr Daniel Handlhofer in den Gemeinderat berufen.
Bürgermeisterin Lisbeth Kern nimmt die Angelobung des neuen Gemeinderates gemäß § 97 der NÖ Gemeindeordnung 1973 vor.

TOP 2:  Ergänzungswahl

Durch das Ausscheiden von Herrn GR Reinhard Kämpf ist für den Prüfungsausschuss eine Ergänzungswahl nach § 115 (3) der NÖ GO 1973 erforderlich.
Seitens der SPÖ-Fraktion wird vor der Wahlhandlung ein gültiger Wahlvorschlag, lautend auf Gemeinderat Daniel Handlhofer, eingebracht.
 
Abstimmungsergebnis:  16 Stimmen dafür
                                          1 Stimmenthaltung (GR Handlhofer)
 
Somit ist Herr GR Daniel Handlhofer in den Prüfungsausschuss gewählt. 

TOP 3:  Genehmigung des Protokolls vom 28.01.2010 

Die Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung keine Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt.

TOP 4:  Bericht des Prüfungsausschusses 

Die Vorsitzende erteilt der Obmann-Stv. des Prüfungsausschusses, Frau
GR Gertrude Ehweiner, das Wort.
Die Obmann-Stv. bringt dem Gemeinderat den schriftlichen Bericht über das Ergebnis der letzten angesagten Prüfung vom 25.05.2010 zur Kenntnis.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis. 

TOP 5:  Annahme Förderungsvertrag WVA BA 06 

Bezüglich der Wasserversorgungsanlage Petzenkirchen, BA 06, soll die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung von nicht rückzahlbaren Förderungsmitteln des NÖ Wasserwirtschaftsfonds vom 9. Februar 2010, WWF-20187006/2, im Ausmaß von 5 %, das ist ein Förderungsbetrag von EUR 1.500,-- unter Zugrundelegung von Investitionskosten in der Höhe von EUR 30.000,-- beschlossen werden.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Der Gemeinderat möge die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds vom 9. Februar 2010, wie oben angeführt beschließen.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 6:  Entwidmung öffentliches Gut - Rauner, Spielplatz 

Im Zuge der Naturstandsvermessung beim „Rauner-Spielplatz“ soll öffentliches Gut aufgelassen werden.
Die beabsichtigte Auflassung der Gemeindestraße wurde durch 6 Wochen in der Zeit von 25.02. bis 09.04.2010 kundgemacht und den Nachbarn sowie der Landesstraßenverwaltung schriftlich mitgeteilt. Es wurden keine schriftlichen Stellungnahmen abgegeben.
 
Antrag der Bürgermeisterin:
Gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Straßengesetzes, LGBl. 8500 in der derzeit geltenden Fassung, wird die in der Plandarstellung des Dipl.-Ing. Martin Loschnigg vom 03.02.2010, GZ: 1041/09, die mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist und im Gemeindeamt zur Einsicht aufliegt, bezeichnete Teilfläche „4“ aus Grundstück Nr. 447/1  im Ausmaß von  63 m² der KG Petzenkirchen, als Gemeindestraße aufgelassen und damit dem öffentlichen Verkehr entwidmet.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen
Abstimmungsergebnis:   einstimmig 

TOP 7:  Übernahme ins öffentliche Gut - Rauner, Spielplatz 

Die Grundgrenzen wurden nach dem Naturstand vermessen und Trennstücke sollen daher ins öffentliche Gut übernommen werden.
 
Antrag der Bürgermeisterin:
Gemäß § 6 Abs. 1 des NÖ Straßengesetzes , LGBl. 8500 in der derzeit geltenden Fassung, wird das mit Vermessungsurkunde des Ingenieurkonsulenten Dipl.-Ing. Martin Loschnigg, 3250 Wieselburg, vom 03.02.2010, GZ: 1041/09, welche im Gemeindeamt zur Einsicht aufliegt,
Grundstück Nr. 171/3 (Trennstück 1)  im Ausmaß von   160 m²
Grundstück Nr. 171/3 (Trennstück 2)  im Ausmaß von     37 m²
Grundstück Nr. 445/1 (Trennstück 3)  im Ausmaß von   140 m²
Grundstück Nr. 445/1 (Trennstück 5)  im Ausmaß von     10 m²
der KG Petzenkirchen, als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig 

TOP 8:  Projekt - Leihradl-nextbike - Fahrradverleihsystem 

Nach erfolgreichen Pilotprojekten in Niederösterreich soll in unserer Region ein Fahrradverleihsystem angeboten werden. Dafür werden Verleihstationen errichtet, wo die Leihfahrräder rund um die Uhr entnommen und an eine beliebige Station zurückgebracht werden können. Die Leihgebühr eines Fahrrades beträgt EUR 1,00 pro Stunde bzw. EUR 5 pro 24 Stunden. Für die Benutzung der Fahrräder ist eine einmalige Registrierung unter Angabe der Bankverbindung oder mit Kreditkarte erforderlich.  Die Kosten für eine Standardverleihstation betragen EUR 3.180,00 (inkl. 20 % USt.). In Petzenkirchen soll eine Verleihstation beim Haubiversum errichtet werden. Die Firma Anton Haubenberger GmbH will sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Vom Land Niederösterreich ist eine Förderung zu erwarten.
 
Antrag der Bürgermeisterin: 
Die Marktgemeinde Petzenkirchen soll die Hälfte der Kosten für eine Standardverleihstation beim Haubiversum übernehmen.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig 

TOP 9:  Kostenübernahme - Sachverständigenhonorar - Umfahrung 

Folgende Sachverständigenhonorare sollen im Zuge der Berufung gegen die Umfahrung Wieselburg übernommen werden:
Mag. Christian Kieberger, Rechnungen vom 02.03.2010 in Höhe EUR 7.522,75 und vom 30.04.2010 in Höhe von EUR 1.920,00 (beide inkl. 20 % USt.) sowie von Dr. Aron Vrtala, Rechnung vom 15.02.2010 in Höhe von EUR 6.011,94 (beinhaltet keine USt., Skonto berücksichtigt).
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Die angeführten Kosten im Gesamtbetrag von EUR 15.454,69 (brutto) sollen übernommen werden.
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig 

TOP 10:  Umfahrung Wieselburg - Berufung 

Am 4. Mai 2010 wurde vom Amt der NÖ Landesregierung der Bescheid für die Umfahrung Wieselburg erlassen. Innerhalb von 4 Wochen ist eine Berufung beim Bundesumweltsenat möglich.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Mag. Christian Kieberger, Linzer Straße 14, 4320 Perg, soll die Marktgemeinde Petzenkirchen im Verfahren gegen die Umfahrung Wieselburg vertreten und eine Berufung durchführen.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig 

TOP 11:  Subvention Credo 

Vom Verein Credo, Chor der Pfarrgemeinde Petzenkirchen Bergland wurde am
11. Februar 2010 ein Ansuchen um Subvention bei der Marktgemeinde Petzenkirchen eingebracht. Dieser Singverein wurde bereits in den Vorjahren mit einer Subvention unterstützt.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Dem Verein Credo, Chor der Pfarrgemeinde Petzenkirchen Bergland, Zustelladresse: Landfriedstetten 62, 3252 Bergland, soll eine Subvention in der Höhe von EUR 75,-- gewährt werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig 

TOP 12:  Antrag - Gemeindegrenzänderung - Gemeinde Bergland 

Die östlich an die Manker Straße angrenzenden Grundstücke Nr. 57, 60/1 und 61/1, KG Gumprechtsberg, liegen im Gemeindegebiet der Gemeinde Bergland. Diese wurden schon teilweise in Bauland umgewidmet. Um eine Aufschließung dieser Grundstücke zu ermöglichen, wäre eine Gemeindegrenzänderung sinnvoll.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Ansuchen an die Gemeinde Bergland um Zustimmung zu einer Gemeindegrenz-änderung die obgenannten Grundstücke betreffend.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig 

TOP 13:  Lehrlingsförderung 

Vom Frisörbetrieb „Le Figaro“, 3252 Petzenkirchen, wurde ein Ansuchen um Rückvergütung der im Jahr 2009 entrichteten Kommunalsteuer für 3 Lehrlinge von EUR 469,07 im Rahmen einer Lehrlingsförderung vorgelegt.
 
Antrag der offenen ÖVP-Liste:
Die offene ÖVP-Liste stellt den Antrag auf Grund des Ansuchens der Firma Le Figaro eine Lehrlingsförderung in der Höhe von EUR 100,00 pro Lehrling zu gewähren. Im Ansuchen sind 3 Lehrlinge angegeben, dass somit ein Betrag von EUR 300,00 an Förderung bezahlt werden soll. Da eine Lehrlingsausbildung eine wichtige Zukunftsperspektive unserer Jugend ist, sollten diejenigen Betriebe, die noch Ausbildung betreiben, gefördert werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:  4 Stimmen dafür (ÖVP)
                                          13 Stimmen dagegen (SPÖ, FPÖ)
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Durch die finanzwirtschaftlich zunehmend angespannte Situation im öffentlichen Bereich und der generellen Vorgabe des Amtes der NÖ Landesregierung zu einer Reduzierung von Förderungen soll in der Marktgemeinde Petzenkirchen keine Wirtschaftsförderung in Höhe der Kommunalsteuer für Lehrlinge angeboten werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  13 Stimmen dafür (SPÖ, FPÖ)
                                          4 Stimmen dagegen (ÖVP) 

TOP 14:  Projekt Nahversorger / Gemeindezentrum 

Am 26. Mai 2010 wurde von der Marktgemeinde Petzenkirchen eine Informationsveranstaltung zum Thema Nahversorger / Gemeindezentrum abgehalten. Dabei konnten die Grundlagen für eine Standortentscheidung vermittelt werden.
 
Antrag der offenen ÖVP-Liste:
Die offene ÖVP-Liste stellt den Antrag, das Gemeindeamt im Schloss von Petzenkirchen zu installieren, um das leer stehende Gebäude wieder zu beleben und zu vermeiden, dass das Bundesamt für Wasserwirtschaft abwandert und damit Arbeitsplätze verloren gehen. Um eine Nahversorgung aufrecht zu erhalten, sollte ein Containergeschäft am Grundstück der Firma Haubenberger, Gebäude Reisenbichler, nach Abbruch errichtet werden. In Folge sollte die Zeit abgewartet werden, bis das gesamte Grundstück der Firma Haubenberger frei wird und folglich darauf ein Zentrum entsteht, damit der Ortskern neu belebt wird.
 
Beschluss:  Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:   5 Stimmen dafür (ÖVP, FPÖ)
                                          12 Stimmen dagegen (SPÖ)
 
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Nachdem für den Standort am Gelände der Firma Haubenberger, Wiener Straße 45,  Abbruchs- und Grundstückskosten in Höhe von ca. EUR 400.000,00 anfallen würden, scheidet dieser Standort als nicht finanzierbar aus. Zudem steht das Grundstück in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Der Nahversorger mit Gemeindezentrum soll auf den Parzellen 171/2 und 171/3 (an der Kreuzung Wiener Straße - Manker Straße) errichtet werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  12 Stimmen dafür (SPÖ)
                                          5 Stimmen dagegen (ÖVP, FPÖ) 

TOP 15:  Kostenübernahme Pensionistenausflug 

Der diesjährige Pensionistenausflug findet am Freitag, den 27. August 2010 statt. Das Reiseziel ist das Wasserleitungsmuseum in den Wildalpen. Die Einkehr zur Jause soll beim Seewirt am Erlaufsee erfolgen.
Als Selbstkostenbeitrag hat jeder Ausflugsteilnehmer bei der Anmeldung EUR 10,00 zu entrichten. Die restlichen Kosten in Höhe von ca. EUR 3.500,00 sollen von der Marktgemeinde übernommen werden.
 
Antrag des Vizebürgermeisters: 
Die anfallenden Ausflugskosten in Höhe von ca. EUR 3.500,00 sollen von der Marktgemeinde übernommen werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 16:  Bericht der Bürgermeisterin

Am Sonntag, den 19. September 2010, ab 10 Uhr, findet in den Gemeinden Petzenkirchen und Bergland ein NÖ Familienwandertag statt.

TOP 17:  Sanierung - Kanaleinlaufschächte

Im Gemeindegebiet sind Sanierungen von Kanaleinlaufschächten nötig.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Die Firma Rauner GmbH, 3252 Petzenkirchen, soll laut Angebot vom 17. Mai 2010 mit der Sanierung von 8 Kanaleinlaufschächten zum Preis von EUR 3.600,00 (exkl. 20 % USt.) beauftragt werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig
 
 
Frau Bürgermeister Lisbeth Kern dankt den Damen und Herren des Gemeinderates für die Mitarbeit und schließt um 19.30 Uhr die Sitzung.