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16.12.2010
am Donnerstag, den 16. Dezember 2010
im Sitzungssaal der Marktgemeinde Petzenkirchen
Beginn: 19.00 UhrEnde: 19.30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 06.12., 07.12. und 09.12.2010 durch Einladungskurrende.
Bürgermeisterin: Lisbeth Kern
Gf.GR Josef NestingerGf.GR Heidemarie WolfGR Erich PilsGR Gertrude EhweinerGR Herwig KranzlGR Marion HolzerGR Markus TeuflGR Mag. Günther SidlGR Rene IrkGR Franz Sperl-SalzmannGR Andreas SattelbergerGR Josef FaschingGR Manfred BuchbergerGR Daniel Handlhofer
Vbgm. Harald MixaGf.GR Ilse MayrGf.GR Anton HölleinGR Harald Erber
Herr Manfred Hackl
VORSITZENDE:Bürgermeisterin Lisbeth Kern
Die Sitzung war beschlussfähig.Die Sitzung war öffentlich.
Frau Bürgermeister Lisbeth Kern begrüßt die Anwesenden und eröffnet nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 19.00 Uhr die Sitzung.
Vor Eingang in die Tagesordnung verweist die Bürgermeisterin auf 1 Antrag ihrerseits gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 um Aufnahme in die Tagesordnung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages unter Punkt 12 der Tagesordnung.
Die Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung keine Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt.
Beschluss: Der Antrag wird angenommenAbstimmungsergebnis: einstimmig
Die Vorsitzende erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn Gemeinderat Daniel Handlhofer, das Wort.Der Obmann bringt dem Gemeinderat den schriftlichen Bericht über das Ergebnis der letzten angesagten Prüfung vom 14. Dezember 2010 zur Kenntnis. Der Gemeinderat nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis.
Zur Finanzierung des außerordentlichen Vorhabens „Straßenbau“ soll an das Amt der NÖ Landesregierung ein Ersuchen um Gewährung einer Beihilfe aus den Mitteln der Bedarfszuweisung gestellt werden.Weiters soll ein Ansuchen um Gemeindewegedotation gestellt werden.
Antrag der Bürgermeisterin:Ansuchen um Gewährung einer Beihilfe aus den Mitteln der Bedarfzuweisung und um Gemeindewegedotation beim Amt der NÖ Landesregierung.
Von nachstehend angeführten Vereinen liegen Subventionsansuchen vor. Folgende im Voranschlag 2011 vorgesehenen Subventionen sollen genehmigt werden:
Antrag der Bürgermeisterin: Der Gemeinderat möge den oben angeführten Subventionen zustimmen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Der 1. Nachtragsvoranschlag 2010 lag in der Zeit von 16. bis 30. November 2010 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wurden keine Erinnerungen eingebracht. Der ordentliche Haushalt weist Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von zusätzlich EUR 288.100,00, insgesamt EUR 2.262.700,00, auf.Im außerordentlichen Haushalt werden Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von EUR 672.400,00 (vorher EUR 436.100,00) veranschlagt.
Antrag der Bürgermeisterin:Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2010 beschließen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Voranschlag 2011 lag in der Zeit von 16. bis 30. November 2010 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wurden keine Erinnerungen eingebracht. Im ordentlichen Haushalt wird eine Einnahmen- und Ausgabensumme von EUR 2.070.400,00 veranschlagt. Als Zuführung an den außerordentlichen Haushalt ist ein Betrag von EUR 210.100,00 vorgesehen. Der außerordentliche Haushalt weist eine Einnahmen- und Ausgabensumme in Höhe von EUR 706.000,00 aus.Weiters erläutert Bürgermeisterin Lisbeth Kern dem Gemeinderat den mittelfristigen Finanzplan 2011 bis 2014.
Antrag der Bürgermeisterin:Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf des Voranschlages für 2011 sowie den mittelfristigen Finanzplan 2011 bis 2014 beschließen.
Personen mit geringem Einkommen und kinderreichen Familien sollen anlässlich des Weihnachtsfestes 2010 Warengutscheine im Wert von je EUR 20,-- zur Verfügung gestellt werden. Diese Gutscheine sind ausschließlich bei den Gewerbebetrieben in Petzenkirchen einzulösen. (Beilage A).
Antrag der Bürgermeisterin:Genehmigung der Warengutscheine in Höhe von EUR 20,-- laut beiliegender Liste.
Aufgrund einer Gesetzesänderung soll die Verordnung über die Erhebung von Ortstaxen aufgehoben und folgende Verordnung beschlossen werden:Die auf der Grundlage des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400, erlassene Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Petzenkirchen vom 16. Dezember 2009 wird aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher geltende Recht weiterhin Anwendung.
Antrag der Bürgermeisterin:Der Gemeinderat möge der Verordnung über die Aufhebung von Ortstaxen zustimmen.
Aufgrund einer Gesetzesänderung soll die Verordnung über die Erhebung von Interessentenbeiträgen aufgehoben und folgende Verordnung beschlossen werden: Die auf der Grundlage des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400, erlassene Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Petzenkirchen vom 16. Dezember 2009 wird aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher geltende Recht weiterhin Anwendung.
Antrag der Bürgermeisterin:Der Gemeinderat möge der Verordnung über die Aufhebung von Interessentenbeiträgen zustimmen.
Nachdem die Parzelle 159/1 bebaut wird, soll für die Zufahrt eine Straßenbezeichnung gefunden werden.Auf Ersuchen von Herrn Friedrich Ratay, Schulstraße 13, 3252 Petzenkirchen, soll für die Verkehrsfläche auf Parzelle 433/8, KG Petzenkirchen, eine Straßenbezeichnung gefunden werden.
Antrag der Bürgermeisterin: Gemäß § 31 Abs. 3 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Zufahrt von der Bahngasse zur Parzelle 159/1, KG Petzenkirchen, über die Parzelle 157/1, KG Petzenkirchen, als Verkehrsfläche wie folgt bezeichnet: Sonnenblumenweg
Gemäß § 31 Abs. 3 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Parzelle 433/8, KG Petzenkirchen, als Verkehrsfläche wie folgt bezeichnet: Ahornweg
Mit dem Verein für Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiativen „Transjob“ aus Wieselburg, der die Schaffung eines Beschäftigungsprojektes für Arbeitslose zum Ziel hat, soll auch für das Jahr 2011 wieder ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Es soll ein Kontingent von höchstens 300 Arbeitsstunden vergeben werden. Der Bruttostundensatz beträgt EUR 9,--.Im Jahr 2010 wurde ein Vertrag auf 250 Stunden abgeschlossen. Es entstand ein Mehrbedarf von 98,5 Stunden.
Antrag der Bürgermeisterin:Genehmigung des vorliegenden Vertrages für das Projektjahr 2011 mit dem Verein „Transjob“ Wieselburg im Umfang von höchstens 300 Arbeitsstunden zu einem Stundensatz von EUR 9,-- (inkl. 10 % USt.).Der Mehrbedarf im Jahr 2010 im Ausmaß von 98,5 Stunden in Höhe von EUR 886,30 (inkl. 10 % USt.) soll im Jahr 2010 bezahlt werden.
Frau Bürgermeister Lisbeth Kern dankt den Damen und Herren des Gemeinderates für die Mitarbeit, wünscht ein frohes Weihnachtsfest sowie alles Gute im neuen Jahr und schließt um 19.30 Uhr die Sitzung.