Protokoll über die Sitzung

16.12.2009

ÖFFENTLICHE SITZUNG

am Mittwoch, den 16. Dezember 2009
im Sitzungssaal der Marktgemeinde Petzenkirchen
 
Beginn:  19.00 Uhr
Ende: 19.25  Uhr
 
Die Einladung erfolgte am 09.12. und 10.12.2009 durch Einladungskurrende.
 
Anwesend waren:
 
Bürgermeisterin: Lisbeth Kern
Vizebürgermeister: Harald Mixa
 
 
Die Mitglieder des Gemeinderates:
 
Gf.GR Josef Nestinger                                    
Gf.GR Heidemarie Wolf
Gf.GR Franz Sperl-Salzmann                         
GR Ilse Mayr
GR Harald Erber                                              
GR Erich Pils                                                   
GR Gertrude Ehweiner                                   
GR Herwig Kranzl
GR Marion Holzer
GR Mag. Günther Sidl
GR Josefa Hainitz
GR Andreas Sattelberger
GR Andreas Halmetschlager
GR Josef Fasching
GR Manfred Buchberger
 
Entschuldigt waren:
Gf.GR Anton Höllein
GR Markus Teufl

                                                                                                                    
Außerdem anwesend war:
Herr Manfred Hackl
 
Nicht entschuldigt war:
 
 
VORSITZENDE:  Bürgermeisterin Lisbeth Kern
 
Die Sitzung war beschlussfähig.                                                    Die Sitzung war öffentlich.

Tagesordnung

 1. Genehmigung des Protokolls vom 22.10.2009
 2. Bericht des Prüfungsausschusses
 3. Ansuchen um Bedarfszuweisung und Gemeindewegedotation
 4. Subventionen 2010
 5. 1. Nachtragsvoranschlag 2009
 6. Voranschlag 2010 und mittelfristiger Finanzplan 2010 - 2013
 7. Weihnachtsaktion 2009
 8. Verordnung - Erhebung von Ortstaxen
 9. Verordnung - Erhebung von Interessentenbeiträgen
10. Abschluss eines Baurechtsvertrages
11. Ansuchen um Wirtschaftsförderung
12. Subvention - Pfarramt Petzenkirchen
13. Subvention - Evangelisches Gemeindezentrum
14. Subvention - Rotes Kreuz Ybbs/D.
15. Förderung - Notruftelefon
16. Auftragsvergabe - Vorhänge - Kindergarten
17. Auftragsvergabe - Möbelankauf Kindergarten - Nachtrag
18. Transjob
19. Ehrung
20. Bericht der Bürgermeisterin
21. Auftragsvergabe - Regenwasserkanal - Bachgasse (Dringlichkeitsantrag)

Frau Bürgermeister Lisbeth Kern begrüßt die Anwesenden und eröffnet nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 19.00 Uhr die Sitzung.
 
Vor Eingang in die Tagesordnung verweist die Bürgermeisterin auf 1 Antrag ihrerseits gemäß § 46  Abs. 3 NÖ GO 1973 um Aufnahme in die Tagesordnung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages unter Punkt 21 der Tagesordnung.

TOP 1:  Genehmigung des Protokolls vom 22.10.2009

Die Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung keine Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 2:  Bericht des Prüfungsausschusses

Die Vorsitzende erteilt der Obfrau des Prüfungsausschusses, Frau Gemeinderat Josefa Hainitz, das Wort.
Die Obfrau bringt dem Gemeinderat den schriftlichen Bericht über das Ergebnis der letzten unvermuteten Prüfung vom 15.12.2009 zur Kenntnis.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis.

TOP 3:  Ansuchen um Bedarfszuweisung und Gemeindewegedotation

Zur Finanzierung des außerordentlichen Vorhabens „Straßenbau“ soll an das Amt der NÖ Landesregierung ein Ersuchen um Gewährung einer Beihilfe aus den Mitteln der Bedarfszuweisung gestellt werden.
Weiters soll ein Ansuchen um Gemeindewegedotation gestellt werden.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Ansuchen um Gewährung einer Beihilfe aus den Mitteln der Bedarfzuweisung und um Gemeindewegedotation beim Amt der NÖ Landesregierung.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen
Abstimmungsergebnis:   einstimmig

TOP 4:  Subventionen 2010

Von nachstehenden Vereinen liegen Subventionsansuchen vor:
Kirchenchor, Österr. Kameradschaftsbund, Pensionistenverband, Seniorenbund, Marktmusikkapelle, Sportverein Volksbank Haubi´s Petzenkirchen Bergland und Sektion Tennis sowie Fremdenverkehrs- und Verschönerungsverein.
Folgende im Voranschlag 2010 vorgesehenen Subventionen sollen genehmigt werden:  


Kirchenchor


€     280,--


Österreichischer Kameradschaftsbund


€     210,--


Pensionistenverband


€     260,--


Seniorenbund


€       80,--


Marktmusikkapelle


€     700,--


SV Volksbank Haubi´s Petzenkirchen Bergland


€  3.500,--


Fremdenverkehrs- und Verschönerungsverein


€     350,--


SV Volksbank Haubi´s Petzenkirchen Bergland
Sektion Tennis


 
€   140,91

Antrag der Bürgermeisterin:
Der Gemeinderat möge den oben angeführten Subventionen zustimmen.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 5:  1. Nachtragsvoranschlag 2009

Der 1. Nachtragsvoranschlag 2009 lag in der Zeit von 16. bis 30. November 2009 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wurden keine Erinnerungen eingebracht.
Der ordentliche Haushalt weist Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von zusätzlich € 551.400,--, insgesamt € 2.543.400,--, auf.
Im außerordentlichen Haushalt werden Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von
€ 1.159.800,-- (vorher € 376.600,--) veranschlagt.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2009 beschließen.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 6:  Voranschlag 2010 und mittelfristiger Finanzplan 2010 - 2013

Der Voranschlag 2010 lag in der Zeit von 16. bis 30. November 2009 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wurden keine Erinnerungen eingebracht. Im ordentlichen Haushalt wird eine Einnahmen- und Ausgabensumme von € 1.974.600,-- veranschlagt. Als Zuführung an den außerordentlichen Haushalt ist ein Betrag von € 175.200,-- vorgesehen.
Der außerordentliche Haushalt weist eine Einnahmen- und Ausgabensumme in Höhe von  € 436.100,-- aus.
Weiters erläutert Bürgermeisterin Lisbeth Kern dem Gemeinderat den mittelfristigen Finanzplan 2010 bis 2013.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf des Voranschlages für 2010 sowie den mittelfristigen Finanzplan 2010 bis 2013 beschließen.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 7:  Weihnachtsaktion 2009

Personen mit geringem Einkommen und kinderreichen Familien sollen anlässlich des Weihnachtsfestes 2009 Warengutscheine im Wert von je € 20,-- zur Verfügung gestellt werden. Diese Gutscheine sind ausschließlich bei den Gewerbebetrieben in Petzenkirchen einzulösen. (Beilage A).
 
Antrag der Bürgermeisterin: 
Genehmigung der Warengutscheine in Höhe von € 20,-- laut beiliegender Liste.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 8:  Verordnung - Erhebung von Ortstaxen

Der Gemeinderat soll aufgrund des § 11 des NÖ Tourismusgesetzes 1991,
LGBl. 7400-5, folgende Verordnung über die Erhebung von Ortstaxen beschließen:
1.  Die Marktgemeinde Petzenkirchen erhebt als Gemeinde der Ortsklasse II eine  
     Ortstaxe von jenen Personen, die im Gemeindegebiet in Gästeunterkünften  
     nächtigen. Die Ortstaxe wird zur Weiterentwicklung und Förderung des Tourismus 
     verwendet.
2.  Gästeunterkünfte sind Unterkünfte, die zur Unterbringung von Gästen zum vor-
     übergehenden Aufenthalt bestimmt sind, sei es im Rahmen der gewerblichen
     Beherber­gung, sei es im Rahmen der Privatzimmervermietung, in Kur- oder Er-
     holungsheimen, in Sonderkrankenanstalten in nach dem NÖ Heilvorkommen-
     und Kurortegesetz, LGBl. 7600, anerkannten Kurorten, in Ferienwohnungen oder
     auf Campingplätzen.
3.  Die Ortstaxe beträgt €  0,3634 pro Person und Nächtigung.
4.  Von der Entrichtung der Ortstaxe sind befreit:
     a) Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,
     b) Personen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, wenn sie in Jugendherbergen,
         Jugend- oder Erholungsheimen oder in Ferienlagern nächtigen, die von einer
         inländischen Wohlfahrtseinrichtung oder einer inländischen Jugendorganisation
         betrieben werden,
     c) Personen, die aus Anlass des Schulbesuches oder in Ausübung des militäri-
         schen Dienstes oder des Zivildienstes oder als Lehrling gemäß § 1 des Berufs-
         ausbildungsgesetzes, BGBl.Nr. 142/1969, in der Fassung BGBl.Nr. 256/1993,
         oder als Lehrling gemäß § 2 der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Berufsaus-
         bildungsordnung 1991, LGBl. 5030, im Gemeindegebiet nächtigen,
         sowie Personen, die in Bildungseinrichtungen, welche nicht auf Gewinn gerich-
         tet sind, im Gemeindegebiet nächtigen,
     d) Schwer Behinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens
         50 % und Blinde; sowie Begleitpersonen von schwer Behinderten und Blinden,
         sofern die schwer Behinderten und die Blinden laut ärztlicher Bescheinigung
         völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind,
    e) Personen, die von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind,
    f) Sozialhilfeempfänger im Sinne der einschlägigen Sozialhilfegesetze der Bundes-
        länder,
    g) Personen in Gästeunterkünften nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von
        8 Wochen,
    h) Personen, die im Rahmen der NÖ Familienurlaubsaktion für diesen Aufenthalt
        einen Zuschuss bekommen sowie
     i) Personen, die vorübergehend in Schutzhütten nächtigen.
5.  Die Festsetzung der zu entrichtenden Ortstaxe erfolgt durch Selbstberechnung
     (§ 201 und § 201a Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung
     BGBl. I Nr. 52/2009). Dabei ist die Ortstaxe auf einen vollen Centbetrag zu   
     runden, wobei ab 0,5 Cent aufzurunden ist.
     Die Ortstaxe ist vom Unterkunftgeber von den in Punkt 1 genannten Personen
     einzuheben und bis zum 15. des zweitfol­genden Monats an die Gemeinde ab-
     zuführen.
     Bei mehrmaligem vorübergehenden Aufent­halt von denselben Personen während
     eines Jahres in derselben Gästeunterkunft oder auf demselben Campingplatz 
     kann der Unterkunftgeber (Betreiber eines Camping­platzes) die Ortstaxe in
     pauschalierter Form zum Ende eines jeden Kalenderviertel­jahres ab­rechnen und
     abführen, wobei eine Aufenthaltsdauer von 8 Wochen im Jahr zugrunde zu legen
     ist.
     Bei entgeltlicher Beherbergung kann die Ortstaxe in den Nächtigungspreis einbe-
     zo­gen und braucht nicht gesondert in Anrechnung gebracht werden. Unterlässt
     der Unterkunftgeber die Einhebung der Ortstaxe, so haftet er für die richtige
     Abfuhr.
     Im Übrigen gilt die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung
     BGBl. I Nr. 52/2009.
Diese Verordnung tritt am  01. Jänner 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 15. November 1996 außer Kraft.
 
Antrag der Bürgermeisterin: 
Der Gemeinderat möge der Änderung bei der Erhebung von Ortstaxen der oben angeführten Verordnung zustimmen.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 9:  Verordnung - Erhebung von Interessentenbeiträgen

Der Gemeinderat soll aufgrund des § 11 des NÖ Tourismusgesetzes 1991,
LGBl. 7400-5, folgende Verordnung über die Erhebung von Interessentenbeiträgen beschließen:
1.      Die Marktgemeinde Petzenkirchen erhebt als Gemeinde der Ortsklasse II von physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes, die im Gemeindegebiet eine oder mehrere Tätigkeiten ausüben, durch die sie aus dem Tourismus mittelbar oder unmittelbar einen Nutzen ziehen, Interessentenbeiträge.
Diese Tätigkeiten sind im Anhang zum NÖ Tourismusgesetz 1991 in 4 Abgabengruppen angeführt.
Von Privatzimmervermietern wird ein Interessentenbeitrag gemäß Punkt 3 der Verordnung erhoben.
Die Interessentenbeiträge werden von der Gemeinde zur Förderung des
Tourismus verwendet.
2.      Die Interessentenbeiträge sind in den im Anhang zum NÖ Tourismusgesetz
1991 für Gemeinden der in Punkt 1 der Verordnung angeführten Ortsklasse genannten Promillebeträgen vom innerhalb der Gemeinde erzielten Jahresum-
satz zu entrichten, wobei ein Freibetrag von € 145.345,67 bei dem der Berech-
nung der Interessen­tenbeiträge zugrunde zu legenden Jahresumsatz außer Ansatz bleibt.
Die Interessen­tenbeiträge sind jedoch mit jenem Betrag begrenzt, der sich bei Anwendung des jeweiligen Promillesatzes auf einen Jahresumsatz von
€ 508.709,84 ergibt.
3.      Von Privatzimmervermietern wird ein Interessentenbeitrag erhoben, der vom
Jahresumsatz zu bemessen ist und 1 % Prozent, jedoch höchstens € 72,67 beträgt.
4.      Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 13 Abs. 4, 5, 6, 7 und 8 des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400, sowie die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2009.
5.      Diese Verordnung tritt am  01. Jänner 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 15. Dezember 1995 außer Kraft.


Antrag der Bürgermeisterin: 
Der Gemeinderat möge der Änderung bei der Erhebung von Interessentenbeiträgen der oben angeführten Verordnung zustimmen.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 10:  Abschluss eines Baurechtsvertrages

Wird von der Bürgermeisterin von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 11:  Ansuchen um Wirtschaftsförderung

Herr Erich Mayrhofer, Landgasthof Bärenwirt, hat mit Schreiben vom 20. November 2009 um Wirtschaftsförderung angesucht. Begründet wird sein Ansuchen mit einer Investition in ein Extra-Zimmer in der Höhe von EUR 50.000,--.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Herrn Erich Mayrhofer, Landgasthof Bärenwirt, soll eine einmalige Wirtschaftsförderung in Höhe von EUR 1.000,-- gewährt werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 12:  Subvention - Pfarramt Petzenkirchen

Herr Pater Manfred Kusiek, Pfarramt Petzenkirchen, hat mit Schreiben vom
28. Oktober 2009 wegen der geringen Besucheranzahl am Pfarrkränzchen am
25. Oktober 2009 um Erlassung der Lustbarkeitsabgabe für den Kartenverkauf ersucht.
 
Antrag der Bürgermeisterin: 
Dem Pfarramt Petzenkirchen soll die Lustbarkeitsabgabe für das Pfarrkränzchen am 25. Oktober 2009 in Höhe von EUR 120,75 erlassen werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 13:  Subvention - Evangelisches Gemeindezentrum

Die evangelische Pfarrgemeinde A. und H.B. Melk Scheibbs hat mit Schreiben vom 8. Juli 2009 um finanzielle Unterstützung für den Neubau eines Gemeindezentrums in Melk angesucht.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Der evangelischen Pfarrgemeinde A. und H.B. Melk Scheibbs soll für die Errichtung eines Gemeindezentrums in Melk eine finanzielle Unterstützung von EUR 1.000,-- gewährt werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 14:  Subvention - Rotes Kreuz Ybbs

Mit Schreiben vom 17. November 2009 hat das Österreichische Rote Kreuz, Bezirksstelle Ybbs, um zusätzliche Beitragszahlungen zur vorläufigen Abgangsdeckung 2009 angesucht. Dazu wäre ein Betrag von EUR 29.242,-- notwendig. Die 6 beteiligten Gemeinden hätten pro Einwohner EUR 2,-- zu bezahlen.
 
Antrag der Bürgermeisterin: 
Der Bezirksstelle des Roten Kreuzes Ybbs soll zur Abgangsdeckung 2009 eine zusätzliche Beitragszahlung von EUR 2,-- pro Einwohner, das sind gesamt
EUR 2.592,--, gewährt werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 15:  Förderung - Notruftelefon

Für pflegebedürftige Personen besteht die Möglichkeit, sich ein „Notruftelefon“ zu mieten. Damit kann mit Knopfdruck Hilfe bei Notfallsituationen angefordert werden. Die monatlichen Mietkosten betragen derzeit EUR 24,--.
 
Antrag der Bürgermeisterin:
Für die monatlichen Mietkosten eines Notruftelefons für pflegebedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in Petzenkirchen soll von der Marktgemeinde Petzenkirchen ab dem Jahr 2010 eine Förderung im Ausmaß von 50 % für Ausgleichszulagenbezieher und von 25 % für alle übrigen Personen auf Antrag für das vorige Jahr gewährt werden. Die Förderung kann erstmalig für das Jahr 2009 in Anspruch genommen werden. Die erforderlichen Nachweise sind vor zu legen. Im Fall einer Förderungsauszahlung durch eine andere Stelle besteht kein Anspruch auf diese Förderung.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 16:  Auftragsvergabe - Vorhänge - Kindergarten

Für den Kindergarten werden Vorhänge sowie Rollos benötigt. Dafür liegen Angebote von Frau Gabriela Gerersdorfer, 3252 Holzing 35, vor.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Bei Frau Gabriela Gerersdorfer, 3252 Holzing 35, sollen Vorhänge laut Angebot vom 14. Oktober 2009 zum Preis von EUR 898,92 (exkl. 20 % USt.) sowie Rollos laut Angebot vom 17. November 2009 zum Preis von EUR 448,33 (exkl. 20 % USt.) jeweils abzüglich 5 % Skonto innerhalb von 8 Tagen gekauft werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 17:  Auftragsvergabe - Möbelankauf Kindergarten - Nachtrag

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2009 wurde ein Auftrag an die Firma Alpenkid, Möbeltischlerei Resch GmbH, 4160 Aigen-Schlägl, für Möbel für die 1. und 2. Kindergartengruppe zum Betrag von EUR 23.341,76 (exkl. 20 % USt.) beschlossen. Im Zuge der Auftragsabwicklung mussten Positionen verändert und ergänzt werden. Dadurch erhöht sich die Gesamtauftragssumme.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Die Auftragsergänzung zum Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2009 für den Kauf von Möbeln für die 1. und 2. Kindergartengruppe von der Firma Alpenkid, Möbeltischlerei Resch GmbH, 4160 Aigen-Schlägl, in der Höhe von EUR 3.816,35 (exkl. 20 % USt.) soll genehmigt werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 18:  Transjob

Mit dem Verein für Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiativen „Transjob“ aus Wieselburg, der die Schaffung eines Beschäftigungsprojektes für Arbeitslose zum Ziel hat, soll auch für das Jahr 2010 wieder ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Es soll wie im vergangenen Jahr ein Kontingent von höchstens 250 Arbeitsstunden vergeben werden. Der Bruttostundensatz beträgt EUR 9,--.
 
Antrag der Bürgermeisterin: 
Genehmigung des vorliegenden Vertrages für das Projektjahr 2010 mit dem Verein „Transjob“ Wieselburg im Umfang von höchstens 250 Arbeitsstunden zu einem Stundensatz von EUR 9,-- (inkl. 10 % USt.).
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 19:  Ehrung

Aufgrund seines langjährigen Wirkens im Bundesamt für Wasserwirtschaft, Pollnbergstraße 1, 3252 Petzenkirchen, soll Herrn HR Univ.-Prof. DI Dr. Eduard Klaghofer das Goldene Ehrenzeichen der Marktgemeinde Petzenkirchen verliehen werden.
 
Antrag der Bürgermeisterin:
Der Gemeinderat möge die Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens an Herrn
HR Univ.-Prof. DI Dr. Eduard Klaghofer, Institutsleiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft, Pollnbergstraße 1, 3252 Petzenkirchen, beschließen.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig
 
 
Die Bürgermeisterin zieht Punkt 21 vor.

TOP 21:  Auftragsvergabe - Regenwasserkanal - Bachgasse

Im Bereich der Kreuzung der Bachgasse mit der Pollnbergstraße war die Erneuerung des Regenwasserkanals erforderlich.
 
Antrag der Bürgermeisterin:  
Die Kosten für die Erneuerung des Regenwasserkanals im Bereich der Kreuzung der Bachgasse mit der Pollnbergstraße in der Höhe von EUR 9.964,08 (exkl. 20 % USt.), der Firma Teerag-Asdag AG, Hafenstraße 64, 3500 Krems, Rechnung Nr. 310002044 vom 14. Dezember 2009, sollen genehmigt werden.
 
Beschluss:  Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:  einstimmig

TOP 20:  Bericht der Bürgermeisterin

Zwischen der Feuerwehr und den Gemeinden Petzenkirchen und Bergland wurde eine schriftliche Festlegung getroffen, wie sich die Vertragspartner bei Großschadens- und Elementarereignissen im Löschrayon verhalten. Ein Alarmplan mit den erforderlichen Telefonnummern wurde angeschlossen.
 
Frau Bürgermeister Lisbeth Kern dankt den Damen und Herren des Gemeinderates für die Mitarbeit, wünscht ein frohes Weihnachtsfest sowie alles Gute im neuen Jahr und schließt um 19.25 Uhr die Sitzung.