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ALLGEMEINE NEUERUNGEN:Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (etwa eine unterirdische Passage) ist ein Mund-Nasen-Schutz(MNS, Maske) zu tragen, weiters ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Die 1 Meter Abstandsregel giltnicht zwischen Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben und innerhalb von Gruppen bis höchstens sechsPersonen, plus maximal sechs minderjähriger Kinder (bis 18 Jahre).Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen sowiederen Verbindungsbauwerken ist damit verpflichtend.Verbot von Gesichtsschildern und Kinnvisieren: Ein Mund-Nasen-Schutz muss künftig eng anliegen. Gesichtsschilderoder Kinnvisiere gelten nicht als Mund-Nasen-Schutz. Gilt ab 7. November 2020.
Neue Regelungen für private Treffen:Personenobergrenzen: Indoor maximal 6 Personen, Outdoor maximal 12 Personen.6 Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze in geschlossenen Räumen plushöchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre.12 Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze im Freien plus höchstens sechsminderjährige Kinder bis 18 Jahre.Dies gilt zum Beispiel im Restaurant, bei Yogakursen, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Tanzkursen und Vereinslokalenaber nicht am Arbeitsplatz. Bei Begräbnissen gilt eine Obergrenze von 100 Personen.
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27.10.2020