Semesterticketförderung

Studierende mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Petzenkirchen, die an einer öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule (Studiengang) oder Hochschule studieren, soll auf Antrag nach Vorlage einer Studienbestätigung und Bekanntgabe der Bankverbindung eine Semesterticketförderung in Höhe von EUR 100,00 pro Semester gewährt werden.