Stellungnahmeverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung des KKW MOCHOVCE 3 und 4

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Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, plant die Slowakei den Ausbau des Atomkraftwerks Mochovce um zwei weitere Blöcke. Dazu muss gemäß ESPOO – Konvention bei Projekten, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben können, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattfinden. So auch beim Ausbau des AKW Mochovce. Nach anfänglicher Weigerung der Slowakei eine UVP durchzuführen, hat die Slowakei aufgrund von Forderungen aus Österreich dieser zugestimmt. Im Rahmen dieser UVP haben alle betroffenen Bürger das Recht, gegen diesen Ausbau Einwendungen einzubringen. Diese Einwendungen wären äußerst wichtig, wenn das slowakische UVP Gesetz den EU Richtlinien entsprechen würde. Dies ist jedoch nicht der Fall. Dieses Gesetz steht im Widerspruch zum Artikel 10a der EU – UVP - Richtlinie 85/377/EWG, die es Verfahrensteilnehmern ermöglicht, einen UVP Bescheid vor einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Dies ist nach jedoch nach geltendem slowakischen UVP Gesetz ausgeschlossen. Dadurch sind diese Einwendungen gegen den Ausbau rechtlich bedeutungslos.
Um zu verhindern, dass diese Einwendung im Papierkorb landen, hat der Verein Antiatom Szene gemeinsam mit dem Antiatombeauftragten des Landes Oberösterreich und dem Anti Atom Komitee eine Online-Einwendungsaktion in Leben gerufen, an der sich trotz des EU widrigen slowakische UVP Gesetzes möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher beteiligen und Ihre Einwendungen einbringen sollen:

Diese Online-Formulare gehen direkt an den Antiatom Beauftragten beim Amt der oö. Landesregierung und werden nach Ende der Einwendungsfrist am 6. 10. 2009 ans Umweltministerium weitergeleitet.

Helfen Sie uns bitte, dieses Atomkraftwerk, das im Jahr 2009 in der EU ohne Schutzmantel (Containment) und mit Baugenehmigungen aus dem Jahr 1986 gebaut werden soll, zu verhindern.

Hier kommen Sie zum Onlineformular:

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01.10.2009