Stellungnahmeverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung eines neuen Kernkraftwerkes am Standort Temelín, Tschechien

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Vor wenigen Tagen wurde ein grenzüberschreitendes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren
für den Ausbau des tschechischen Atomkraftwerks Temelín Block 3 und 4 gestartet.
Zu diesem Vorhaben können alle niederösterreichischen Bürgerinnen und Bürger während der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die NÖ Landesregierung, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht (RU4), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, senden. Alle Stellungnahmen werden an die tschechische Behörde weiter geleitet. Die Auflagefrist endet mit 27. September 2010.
Die Kundmachung der Umweltverträglichkeitserklärung zum KKW Temelín Block 3 und 4 ist auf der Homepage des Landes Niederösterreich veröffentlicht. Dabei wird bekannt gegeben, dass die Umweltverträglichkeitsdokumentation von 26. August bis 27. September 2010 während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht (RU4), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, aufliegt und zusätzlich die Unterlagen auch im Internet auf der Homepage des Umweltbundesamtes, www.umweltbundesamt.at/uvptemelin34 sowie auf der Homepage der NÖ Landesregierung,
www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html abgerufen werden können. Die tschechische Originalfassung der Umweltverträglichkeitserklärung ist unter http://www.cenia.cz/eia unter dem Vorhabenscode „MZP230“ abrufbar.
Zum Vorhaben kann während der Auflagefrist jedermann eine schriftliche Stellungnahme
an die NÖ Landesregierung, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht
(RU4), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, senden. Diese wird an die tschechische Behörde weitergeleitet.

Datei herunterladen: PDF Hier kommen sie zur Kundmachung

02.09.2010