Um die Ausbreitung des Coronavirus wieder einzudämmen gelten seit Montag, 21. September 2020 verschärfte Regeln.

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Plakat

Hier die wichtigsten Änderungen:

Der Mund-Nasen-Schutz muss in der Gastronomie nun überall, außer bei Tisch, getragen werden. Also auch wieder beim Betreten und Verlassen des Lokals und auch auf dem Weg zur Toilette. Dies gilt für die Gäste und für das Personal.
Die Konsumation von Speisen ist nur noch bei Tisch erlaubt. Ausschank an der Bar ist nicht mehr gestattet.


Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt nun in diesen Bereichen:
•In allen Geschäften
•Im Dienstleistungsbereich (inkl. Gesundheitsbereich)
•Im Freien auch auf Märkten und Messen
•In Schulen außerhalb der eigenen Klasse
•Im Parteienverkehr bei Behörden
•In der Gastronomie für Personal und für Gäste, sofern sie nicht an ihrem Tisch sitzen.

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22.09.2020