Verantwortungsvoller Umgang mit Natur und Landschaft - NÖ Feldschutzgesetz beachten

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beginn der wärmeren Jahreszeit nimmt Joggen, Radfahren, Reiten, Spazierengehen usw. abseits der „Zivilisation“ wieder zu.

Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen aber nur mit Zustimmung des Eigentümers bzw. Bewirtschafters betreten werden. Ein allgemeines Betretungsrecht zu Erholungszwecken sieht ausschließlich das Forstgesetz für Wald vor.

Unbefugte Eingriffe in Besitz und Eigentum können zivilrechtlich mit Besitzstörungs- und Eigentumsfreiheitsklage bei Gericht abgewehrt werden. Bei Sach- und Vermögensschäden kann überdies der Verursacher zum Schadenersatz herangezogen werden. Strafrechtlich kann Sachbeschädigung, Diebstahl oder Entwendung vorliegen.

Das NÖ Feldschutzgesetz stellt bestimmte Eingriffe in das Feldgut unter Verwaltungsstrafe und ermöglicht die Überwachung durch spezielle Feldschutzorgane.

Feldgut im Sinne dieses Gesetzes sind alle der landwirtschaftlichen Erzeugung dienenden unbeweglichen Sachen (zB Äcker, Wiesen, Weiden, Gärten, Weingärten und Feldwege) und alle beweglichen Sachen, die in der Landwirtschaft hervorgebracht oder für die landwirtschaftliche Erzeugung verwendet werden, soweit sie sich auf offenem Feld befinden (zB Strohballen) sowie Stallungen.

Folgende unbefugt vorgenommene Handlungen stellen als „Feldfrevel“ eine Verwaltungsübertretung dar und sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 1.500 Euro strafbar:

  • Gebrauch, Verunreinigung, Beschädigung oder Vernichtung von fremdem Feldgut (zB Verunreinigung mit Hundekot)
  • Entziehung oder Zueignung von fremdem Feldgut (zB Entwendung von Obst, Maiskolben, …)
  • Betreten, Verunreinigung oder Beschädigung fremder Stallungen

Im Wald und in Waldnähe ist überdies das Entzünden von Feuer strengstens verboten. Dies betrifft auch Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzer und Zigaretten. Wer dagegen zuwiderhandelt, kann nach dem Forstgesetz bestraft werden.

Viele Hundebesitzer sind sich nicht bewusst, dass Hundekot das Erntegut und somit Nahrungs- und Futtermittel verunreinigt. Der Kot ist Infektionsquelle für zahlreiche Krankheiten und führt oftmals zu beachtlichen wirtschaftlichen Schäden. Hinterlassene Abfälle bergen Verletzungs- und Vergiftungsgefahren für Tiere und können Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen bewirken.

 

Unsere Bäuerinnen und Bauern sorgen für qualitativ hochwertige Lebensmittel, pflegen und erhalten mit viel Fleiß unsere Landschaft und sorgen für gesunde Lebensgrundlagen sowie eine saubere Umwelt.

Sie fordern aber auch einen respekt-, rücksichts- und verantwortungsvollen Umgang gegenüber fremden Eigentum sowie sorgsame und schonende Behandlung unserer natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Klima, Wasser zum Erhalt unserer wunderschönen Kulturlandschaft.

Mit freundlichen Grüßen aus Melk.

Der Kammersekretär:                                                                        Der Kammerobmann:

Dr. Martin Auer eh                                                                            Johannes Zuser eh     

 

15.04.2019