Verordnung - Waldbrandgefahr

Marktgemeinde Petzenkirchen

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Melk ist aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden. Es ergeht daher nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Melk:

§1

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Melk sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.

Verordnung - Waldbrandgefahr (916 KB) - .PDF

31.05.2017