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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Vom 25. März bis zum 1. April 2019 läuft der Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren im Gemeindeamt Petzenkirchen:
- Für verpflichtende Volksabstimmungen - CETA-Volksabstimmung
Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten und den Eintragungsmöglichkeiten finden Sie auf den Verlautbarungen auf den Anschlagtafeln und auf der Homepage.
Achtung: Bitte einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen!
Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für das jeweilige Volksbegehren abgegeben haben, können dafür keine Eintragung mehr vornehmen!
21.03.2019