WOHNSCHIRM – ein bundesweites Programm zur Sicherung des eigenen Zuhauses

Wohnschirm

Jedes Jahr sind zehntausende Menschen in Österreich mit einem Delogierungsverfahren konfrontiert. Für die Betroffenen eine unglaublich schwierige Situation – sie stehen vor dem Verlust ihres Zuhauses. Aus diesen Gründen hat das Sozialministerium den WOHNSCHIRM ins Leben gerufen. Er unterstützt Mieter und Mieterinnen, die im Zuge der COVID-Krise ihre Miete nicht mehr bezahlen konnten. In besonders prekären Situationen wird der WOHNSCHIRM gespannt und direkt konkrete und schnelle Hilfe angeboten, damit das eigene Zuhause erhalten bleibt.
Konkret unterstützt der WOHNSCHIRM Mieter und Mieterinnen durch:
eine einmalige Übernahme von Kosten, die zur Sicherung der Wohnung notwendig sind – also Mietrückstände, Anwalts- und Gerichtskosten, sofern diese nicht selbst gedeckt werden können.

Sollte das derzeitige Mietverhältnis nicht mehr leistbar und dauerhaft sein, kann durch eine einmalige finanzielle Hilfe (Umzugspauschale) der Umzug in eine dauerhafte und leistbare Wohnung ermöglicht werden. 

Der WOHNSCHIRM ergänzt die bestehenden Hilfen der Länder, Städte und Gemeinden.

28 Beratungsstellen, in allen Bundesländern Die Antragsstellung erfolgt in einer anerkannten Beratungseinrichtung. Insgesamt gibt es 28 Anlaufstellen in allen Bundesländern. Dadurch ist ein niederschwelliger und regionaler Zugang zum WOHNSCHIRM in ganz Österreich sichergestellt. Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen in diesen Beratungsstellen verschaffen sich gemeinsam mit den Betroffenen einen Überblick über die Wohn- und Einkommenssituation, beraten umfassend über die möglichen Unterstützungsleistungen und unterstützen bei der Antragsstellung. Eine Beratung ist jedenfalls sinnvoll, wenn Mieter und Mieterinnen einen Hauptwohnsitz in Österreich und einen Mietrückstand haben, der aus eigenen Mitteln nicht bezahlt werden kann. 

24.10.2022