Waldbrandgefahr - Verordnung für den Verwaltungsbezirk Melk

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Auf Grund der nunmehrigen Witterungsverhältnisse und der prognostizierten weiteren Niederschläge ist die akute Waldbrandgefahr in den Wäldern des Verwaltungsbezirkes Melk derzeit nicht mehr gegeben.
Auf die dennoch weiterhin erforderliche Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer im Gefährdungsbereich des Waldes wird hingewiesen.
Die Bezirkshauptmannschaft Melk hebt daher die Verordnung vom 8. April 2020, MEL1-A-0814/020, mit sofortiger Wirkung auf.
Rechtsgrundlagen:
§§ 41 Abs. 1 und 3, 170 Abs. 1 und 174 Abs. 1 lit. a Ziff. 17 Forstgesetz 1975, i.d.g.F.

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24.06.2020