Waldbrandgefahr

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Verordnung für den Verwaltungsbezirk Melk

 Präambel

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Melk ist aufgrund des

niederschlagsarmen Winters und bisherigen Frühjahrs eine sehr starke Austrocknung,

insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht

entzündbarer Bestandesabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden.

Es ergeht daher nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im

Verwaltungsbezirk Melk:

VERORDNUNG

Gemäß § 41 Abs. 1 i. V. m. § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, i.

d. g. F. wird für den Verwaltungsbezirk Melk zum Zwecke der Vorbeugung gegen

Waldbrände verordnet:

§ 1

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Melk sowie in deren Gefährdungsbereichen

sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.

Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke

der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische

Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung. Rechtzeitig vor Durchführung solcher

Maßnahmen hat der Waldeigentümer oder Verfügungsberechtigte das zuständige

Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.

§ 2

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zi. 17 Forstgesetz

1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen

bestraft.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung an den Amtstafeln der

Bezirkshauptmannschaft Melk in Kraft.

HINWEIS:

- Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse

das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers

durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu

machen.

Ergeht an:

1. An alle Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Melk z.H. de(r)s Bürgermeister(in)s

mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme, Kundmachung an der Amtstafel und

Verlautbarung in der Gemeindezeitung

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2. Ingrid Riedl, Bürodirektor, Bezirkshauptmannschaft Melk

mit dem Ersuchen um Verlautbarung in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes

3. NÖ Nachrichten, Melker Zeitung, 3390 Melk

4. Bezirksbauernkammer Melk, 3390 Melk

5. Bezirkspolizeikommando Melk, Spielbergerstraße 17, 3390 Melk

6. alle Polizeiinspektionen im Verwaltungsbezirk Melk

7. Bezirkshauptmannschaft Amstetten, Preinsbacher Straße 11, 3300 Amstetten

8. Bezirkshauptmannschaft Krems, Drinkweldergasse 15, 3500 Krems an der Donau

9. Bezirkshauptmannschaft Scheibbs, Rathausplatz 5, 3270 Scheibbs

10. Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, Am Bischofteich 1, 3100 St. Pölten

11. Bezirkshauptmannschaft Zwettl, Am Statzenberg 1, 3910 Zwettl

12. Habsburg-Lothringen'sches Gut Persenbeug, Schlossstraße 1, 3680 Persenbeug

13. Benediktinerstift Melk, Abt Berthold Dietmayrstraße 1, 3390 Melk

14. Hatschek Forste Karlsbach, DI Rupert Hatschek Straße 1, 3376 Karlsbach

15. Schlossgut Schönbühel Aggstein AG, Schönbühel 47, 3392 Schönbühel

16. Herrn Franz Malaschofsky, Krummnussbaum 10, 3671 Krummnussbaum

17. Forst- und Gutsverwaltung Pisec, Gansbach 38, 3122 Gansbach

18. Gutsverwaltung Artstetten, Schlossplatz 1, 3661 Artstetten

19. Dompropsteigut St. Stephan, Kirchenweg 2, 3241 Kirnberg

20. Benediktinerstift Göttweig, Forstamt, 3511 Furth

21. Österr. Bundesforste AG, Forstbetrieb Waldviertel-Voralpen, Langenloiser Straße 217,

3500 Krems

22. Bezirksfeuerwehreinsatzzentrale Melk, Am Sportplatz 1, 3390 Melk

23. Abteilung Forstwirtschaft

Der Bezirkshauptmann

Dr. H a s e l s t e i n e r

elektronisch unterfertigt

27.03.2012