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In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Melk ist aufgrund des
niederschlagsarmen Winters und bisherigen Frühjahrs eine sehr starke Austrocknung,
insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht
entzündbarer Bestandesabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden.
Es ergeht daher nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im
Verwaltungsbezirk Melk:
Gemäß § 41 Abs. 1 i. V. m. § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, i.
d. g. F. wird für den Verwaltungsbezirk Melk zum Zwecke der Vorbeugung gegen
Waldbrände verordnet:
§ 1
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Melk sowie in deren Gefährdungsbereichen
sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke
der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische
Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung. Rechtzeitig vor Durchführung solcher
Maßnahmen hat der Waldeigentümer oder Verfügungsberechtigte das zuständige
Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.
§ 2
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zi. 17 Forstgesetz
1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen
bestraft.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung an den Amtstafeln der
Bezirkshauptmannschaft Melk in Kraft.
HINWEIS:
- Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse
das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers
durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
−
Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu
machen.
Ergeht an:
1. An alle Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Melk z.H. de(r)s Bürgermeister(in)s
mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme, Kundmachung an der Amtstafel und
Verlautbarung in der Gemeindezeitung
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2. Ingrid Riedl, Bürodirektor, Bezirkshauptmannschaft Melk
mit dem Ersuchen um Verlautbarung in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes
3. NÖ Nachrichten, Melker Zeitung, 3390 Melk
4. Bezirksbauernkammer Melk, 3390 Melk
5. Bezirkspolizeikommando Melk, Spielbergerstraße 17, 3390 Melk
6. alle Polizeiinspektionen im Verwaltungsbezirk Melk
7. Bezirkshauptmannschaft Amstetten, Preinsbacher Straße 11, 3300 Amstetten
8. Bezirkshauptmannschaft Krems, Drinkweldergasse 15, 3500 Krems an der Donau
9. Bezirkshauptmannschaft Scheibbs, Rathausplatz 5, 3270 Scheibbs
10. Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, Am Bischofteich 1, 3100 St. Pölten
11. Bezirkshauptmannschaft Zwettl, Am Statzenberg 1, 3910 Zwettl
12. Habsburg-Lothringen'sches Gut Persenbeug, Schlossstraße 1, 3680 Persenbeug
13. Benediktinerstift Melk, Abt Berthold Dietmayrstraße 1, 3390 Melk
14. Hatschek Forste Karlsbach, DI Rupert Hatschek Straße 1, 3376 Karlsbach
15. Schlossgut Schönbühel Aggstein AG, Schönbühel 47, 3392 Schönbühel
16. Herrn Franz Malaschofsky, Krummnussbaum 10, 3671 Krummnussbaum
17. Forst- und Gutsverwaltung Pisec, Gansbach 38, 3122 Gansbach
18. Gutsverwaltung Artstetten, Schlossplatz 1, 3661 Artstetten
19. Dompropsteigut St. Stephan, Kirchenweg 2, 3241 Kirnberg
20. Benediktinerstift Göttweig, Forstamt, 3511 Furth
21. Österr. Bundesforste AG, Forstbetrieb Waldviertel-Voralpen, Langenloiser Straße 217,
3500 Krems
22. Bezirksfeuerwehreinsatzzentrale Melk, Am Sportplatz 1, 3390 Melk
23. Abteilung Forstwirtschaft
Der Bezirkshauptmann
Dr. H a s e l s t e i n e r
elektronisch unterfertigt
27.03.2012