Wer darf öffnen? ab 8. Februar 2021

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Zivilschutz informiert

Handel
• Alle Geschäfte können öffnen
• FFP2-Masken-Pflicht
• 1 Kundin/Kunde pro 20m²

Schulen
• Volksschulen im Präsenzunterricht
• ab der 5. Schulstufe Schichtbetrieb
• jede Woche wird zwei Mal getestet

Dienstleister
• FFP2-Masken-Pflicht
• 1 Kundin/Kunde pro 20m²
• Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Frisör, Massage,
Pediküre) dürfen allerdings nur bei Vorlage eines negativen
PCR- oder Antigen-Testergebnisses in Anspruch genommen
werden (nicht älter als 48h).

Museen, Galerien und Tiergärten
• 1 Kundin/Kunde pro 20m²
• FFP2-Masken-Pflicht


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08.02.2021