ZIVILSCHUTZ AKTUELL informiert 1. - 11. April 2021 - Lockdown

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Ruhige Ostern

Welche Beschränkungen gibt es?
Ganztägige Ausgangsbeschränkungen (00:00 - 24:00 Uhr).
Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson treffen.
Handel und körpernahe Dienstleistungen haben geschlossen.
Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen.

Was bleibt erlaubt?
Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben offen!
Abholung vorbestellter Ware ist möglich - aber nur im Freien.
Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel, Apotheken,
Drogerien, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen,
Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, die Post, Trafiken und
KFZ-Werkstätten.

Schule - Unterricht nach den Osterferien
Alle Schulen sind vom 6. bis 9. April im Distance Learning.
Danach bleiben die Volksschulen im Präsenzbetrieb.
Alle anderen Schularten bleiben im Schichtbetrieb.

Datei herunterladen (613 KB) - .PDF

01.04.2021