ZIVILSCHUTZ AKTUELL informiert

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Text

Nur mehr wenige Regeln ab 16. April 2022
(gültig voraussichtlich bis 8. Juli)



FFP2-Maskenpflicht gilt nur mehr

• in Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkten,Banken, Postämtern u.ä. (lebensnotwendiger Handel)
• in öffentlichen Verkehrsmitteln und den Haltestellen sowie in Taxis
• in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal
• Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
• Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
• Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks
einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten


Keine Maskenpflicht mehr


• im restlichen Handel
• bei Veranstaltungen
• in der Gastronomie


3G - Regel
• in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal


Grüner Pass
• 3fach geimpft: 12 Monate gültig
• 2fach geimpft und genesen: 12 Monate gültig
• 2fach geimpft oder genesen: 6 Monate gültig


Weiterhin empfohlene Maßnahmen
• FFP2-Maske in geschlossenen Räumen
• Abstand halten
• häufig Hände waschen bzw. desinfizieren

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19.04.2022