Informationsblatt - WOLF – MELDUNG EINER SICHTUNG UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN

Veröffentlichungsdatum07.11.2024Lesedauer< 1 MinuteKategorienNews

Wie melde ich die Sichtung eines Wolfes?


Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben:


• Wenden Sie sich direkt an eine Jägerin oder einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet).
Ist Ihnen keine Jägerin oder kein Jäger vor Ort bekannt, richten Sie Ihre Meldung an:
• die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich
oder telefonisch) oder
• schicken Sie die Meldung über die Wildtierinfo (siehe QR-Code) an das Land.


Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle (telefonisch über 133)!

Weiter Informationen finden Sie weiter unten!